Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Weise begrüßt zu diesem TOP Herrn Dr. Völtzer, den Sprecher der Eigentümergemeinschaft.
Herr Dalke, der Vorsitzende des Ortsbeirates Pelzerhaken teilt mit, dass sich in der letzten Sitzung ein eindeutiges Stimmungsbild für den Erhalt des Waldes ergeben habe.
Herr Buchwald erläutert den bisherigen Werdegang der Vorlage, zitiert aus den Zusammenfassungen der beiden Gutachten und erläutert die umgebenden und für dieses Grundstück möglichen Nutzungen.
Im Ausschuss wird der Bedarf an einem weiteren Baugebiet diskutiert und es werden Überlegungen zu einem möglichen Erhalt des Waldes angestellt.
Einige Gäste sprechen sich dafür aus, das Gebiet durch einen Investor bebauen zu lassen, die Mehrheit der Gäste spricht sich jedoch gegen eine Veränderung bzw. dafür aus, dass der Wald zu einem Erholungswald entwickelt wird.
Nach ausgiebiger Diskussion lässt Herr Weber zunächst über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.
Es sprechen sich 2 Ausschussmitglieder dafür und 7 Ausschussmitglieder dagegen aus.
Daraufhin lässt Herr Weber über den Vorschlag abstimmen, auf 50 % des vorgesehenen Geltungsbereiches eine Wohnbebauung zuzulassen und die anderen 50 % als Ausgleichsfläche festzusetzen.
Beschluss: 1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines Baugebietes. 50 % des Geltungsbereiches sollen als Wohngebiet ausgewiesen werden, die übrigen 50 % sollen als Ausgleichsfläche dienen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0 |
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