Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Weber berichtet anhand der Vorlage. Bürgerbeteiligung: Keine Diskussion: Erster Stadtrat Kasten hat inhaltlich dem städtebaulichen Vertrag nichts hinzuzufügen. Er hat aber einen Hinweis an die Verwaltung, was die Beschränkung im städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Nutzung durch die Eigentümer der Wohnungen betrifft. Hier sind weder eine Überprüfbarkeit dieser Auflage noch eine Sanktion vereinbart worden. Die Verwaltung sollte nachverhandeln, dass eine Vermittlungsagentur beauftragt werden muss, mit deren Hilfe gewährleistet wird, dass die sechs Wochen Eigennutzung nicht überschritten wird.
Herr Weber berichtet, dass bei der Beratung im Bauausschuss die fehlenden Sanktionen diskutiert worden sind. Es wurde aber aufgrund der Erklärung durch die Verwaltung Abstand genommen, diese dem Vertrag ergänzend hinzuzufügen.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider hält es für problematisch, zu diesem Zeitpunkt nachzuverhandeln. Sollte der städtebauliche Vertrag in dieser Sitzung nicht beschlossen werden, kann es auch keinen Satzungsbeschluss geben, der für die Fortsetzung des Verfahrens wichtig ist.
Frau Weise wird das Wort erteilt: Der städtebauliche Vertrag dient dazu, die B-Planfestsetzung zusätzlich durch die Grunddienstbarkeit abzusichern. Eine Sicherheit wird durch den § 3 (4) des städtebaulichen Vertrages gesehen.
Herr Wichelmann gibt den Hinweis, dass die Anschrift im Vertrag auf „Am Markt 1“ geändert werden sollte. Beschluss: Dem Inhalt des städtebaulichen Vertrages (Stand 09.08.2013) über die Nutzungsabsicherung des SO Fremdenbeherbergung im B-Plan Nr.74 durch Grunddienstbarkeit und Baulast wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 4 Enthaltungen |
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