Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage. Er gibt bekannt, dass die Vorlage um zwei Änderungen ergänzt werden muss.
1. Der Hauptausschuss soll von sieben auf neun Stadtverordnete erweitert werden. Aus diesem Grund muss die Hauptsatzung mit dem heutigen Tag in Kraft treten, damit nach der neuen Satzung gewählt werden kann. § 17 Inkrafttreten muss daher heißen: Diese Hauptsatzung tritt am 20.06.2013 in Kraft.
2. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Feuerwehrgerätewartes wurde durch Herrn Bürgermeister Reimann bereits ab 01.07.2012 zugesagt. Aus diesem Grunde muss der § 12 Abs. 13, 2. Satz dahingehend ergänzt werden: Tritt rückwirkend ab 01.07.2012 in Kraft. Bürgerbeteiligung: Keine Diskussion: keine
Beschluss: 1. Die Hauptsatzung wird in der der Vorlage anliegenden Form mit den Änderungen beschlossen. 2. Die/Der Behindertenbeauftragte erhält einen monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 50 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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