Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bericht: Bürgervorsteher Sela berichtet anhand der Vorlage und verpflichtet gemäß § 33 Abs. 5 GO die Stadtverordneten in alphabethischer Reihenfolge durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein. Sie werden durch eine Erklärung darauf hingewiesen, dass sie als Stadtverordnete Amtsträgerin bzw. Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Punkt 2 Strafgesetzbuch sind. Diese Erklärung wird von den Stadtverordneten unterschrieben. Außerdem weist Bürgervorsteher Sela darauf hin, dass bis zum 04. Juli 2013 der Vordruck „Angaben über Berufe“ ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgervorsteher zuzuleiten ist.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |