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Auszug - Vorbesprechung des Ablaufs der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.6.2013  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0952/13 Vorbesprechung des Ablaufs der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.6.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:1 Hauptamt Bearbeiter/-in: Mildner, Jens

Bericht:

Bericht:

Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider führt in die Thematik ein.

 

Diskussion:

Herr Mildner erläutert, dass es sich bei der vorliegenden Einladung der Stadtverordnetenversammlung um einen Entwurf handelt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2013 wird es eine Reihe von Wahlen geben. Wahlen werden mittels Handzeichen durchgeführt bzw. es ist auf Antrag auch eine geheime Wahl möglich.

Soll eine geheime Wahl erfolgen, so wäre die Verwaltung über einen frühzeitigen Hinweis dankbar, da Wahlzettel und Urne vorzubereiten wären. Die Neufassung der Hauptsatzung steht in der Tagesordnung vor den weiteren Wahlen und weiteren Verfahren. Grundsätzlich lädt der bisherige Bürgervorsteher zur Sitzung ein. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Danach ist der Alterspräsident, in diesem Fall Herr Günther Struck, zuständig bis zur Wahl des Bürgervorstehers und seiner Verpflichtung. Er stellt im Rahmen einer Liste die neuen Stadtverordneten fest und der Alterspräsident nimmt die Erklärung der Stadtverordneten über einen Fraktionszusammenschluss entgegen. Für einen reibungslosen Sitzungsablauf wäre es jedoch besser, wenn die Fraktionsbildungserklärungen bereits vor der konstituierenden Sitzung an Herrn Bürgervorsteher Sela gegeben werden. Um eine Fraktion bilden zu können, ist eine Fraktionssitzung Voraussetzung.

Danach erfolgt die Wahl des Bürgervorstehers/der Bürgervorsteherin. Generell geschieht dies durch Meiststimmenverfahren. Auf Antrag einer Fraktion kann jedoch das Wahlverfahren mit gebundenem Vorschlagsrecht erfolgen. Hiervon ist voraussichtlich auszugehen. Bei dem Wahlverfahren mit gebundenem Vorschlagsrecht ergibt sich dann auch die Reihenfolge des Vorschlagsrechts für die Wahl des Bürgervorstehers/der Bürgervorsteherin bzw. des 1. und 2. Stellvertreters. Beim gebundenen Vorschlagsrecht ist zu bemerken, dass das Vorschlagsrecht der Fraktion erhalten bleibt, bis der/die Bürgervorsteher/in gewählt ist. Kommt es zu keiner Wahl, ist die Sitzung zu beenden. Nach der Wahl der neuen Bürgervorsteherin bzw. des neuen Bürgervorstehers wird dieses von dem ältesten Mitglied durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten verpflichtet und in ihre/seine Tätigkeit eingeführt. Im Anschluss hieran übernimmt dann die/der Bürgervorsteher/in den Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung und leitet die Sitzung. Es ist zu beachten, dass die/der Bürgervorsteher/in nicht Vertreter der Bürgermeisterin sein kann. Der Bürgervorsteher verpflichtet dann die Stadtverordneten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein. Danach kommt es zum TOP Neufassung der Hauptsatzung. Im Anschluss daran wird die Wahl der/des 1. und 2. Stellvertreterin/Stellvertreters des/der Bürgervorsteher/in erfolgen. Wurde das Wahlverfahren mit gebundenem Vorschlagsrecht bei der Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers auf Verlangen einer Fraktion durchgeführt, gilt das gebundene Vorschlagsrecht nunmehr auch für die Wahl der beiden Stellvertreter/innen des/der Bürgervorsteher/in. Die SPD-Fraktion hätte das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung und die BGN-Fraktion für die 2. Stellvertretung. Es handelt sich um eine Wahl. Auf die/den Vorgeschlagenen müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Das Vorschlagsrecht der Fraktion bleibt so lange bestehen bis die Stellvertreter/innen gewählt sind.

Die Wahl einer 1. Stadträtin oder eines 1. Stadtrates oder einer/eines Stellvertreter/in der Bürgermeisterin - findet im gebundenen Vorschlagsrecht statt, d.h. die Fraktionen sind entsprechend der auf sie entfallenden Höchstzahlen vorschlagsberechtigt. Die CDU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für den 1. Stadtrat bzw. 1. Stadträtin und die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung der Bürgermeisterin. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Die 1. Stadträtin oder der 1. Stadtrat und die/der 2. Stellvertreter/in der Bürgermeisterin werden zu Ehrenbeamten ernannt. Hierzu ist eine Vereidigung notwendig. Die Verwaltung bereitet die Ernennungsurkunden vor.

Herr Mildner stellt nun den Punkt Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse vor. Als Wahlverfahren steht auch hier grundsätzlich das Meiststimmenverfahren zur Verfügung. Es kann aber auch jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden. Blockwahl ist möglich, wenn kein Stadtverordneter widerspricht. Die Vorschlagsliste mit den Namen der von den Fraktionen aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten wird bei der/dem Bürgervorsteher/in hinterlegt. Die Listen der Fraktionen müssen sowohl die vorgeschlagenen Stadtverordneten als auch die vorgeschlagenen wählbaren Bürger/innen enthalten. Es darf je Fraktion nur eine Liste vorgelegt werden. Die Stadtverordneten stimmen über diese Listen ab. Es ist zu empfehlen, die wählbaren Bürger/innen an den Anfang der Liste zu setzen, da die Wahlstellen zunächst von den wählbaren Bürger/innen besetzt werden. Der/die Bürgervorsteher/in wird nacheinander über die Fraktionslisten abstimmen lassen. Für das gesamte Verfahren hat jeder Stadtverordnete nur eine Stimme. Das Abstimmungsergebnis ist Grundlage für die Vergabe der Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren. Durch die Bildung von Zählgemeinschaften dürfen sich keine Nachteile für die Fraktionen ergeben, die bei Zugrundelegung der Fraktionsstärke mehr Sitze im Ausschuss errungen hätten. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel. Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, können gem. § 46 Abs. 2 GO verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Dann erfolgt die Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse. Für die Wahl gilt das Zugriffsverfahren. Die Fraktionen können bestimmen, für welchen Vorsitz ihnen das Vorschlagsrecht zusteht. Dies gilt auch für die stellvertretenden Vorsitzenden.

Herr Mildner empfiehlt, alle Ausschüsse komplett zu besetzen und en bloc abzustimmen. Herr Mildner geht abschließend auf die Vorlagen „Bestellung einer Protokollführerin und einer stellvertretenden Protokollführerin“ und „Wahl eines Wahlprüfungsausschusses“ ein. Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses wird empfohlen, diesen mit je einer/einem Stadtverordneten pro Fraktion zu entsenden. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschläge für die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses zu unterbreiten. Herr Mildner empfiehlt, die Bestellung der Mitglieder für den Städtebund, die TALB, den Schulleiterwahlausschuss, die Ortsbeiräte und den Hospitalvorstand in der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen.

Die Fraktionen verständigen sich auf einen Termin, an dem das weitere Vorgehen besprochen werden soll.

Herr Heckel (GRÜNE) fragt danach, ob die konstituierende Sitzung hier in diesem Sitzungssaal stattfinden soll oder nicht vielleicht in der Mensa.

Herr Sela ist der Auffassung, dass die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Rathaus zu erfolgen habe. Er habe aber auch keine Bedenken, die Sitzung woanders stattfinden zu lassen.

Herr Benker ist der Auffassung, dass es für die Verwaltung wichtig sei, dass die Sitzung aus organisatorischen Gründen hier stattfindet.

Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass der Stadtverordnetenversammlung künftig 30 Mitglieder angehören. Es könne Probleme bei der Bestuhlung des Saales geben. Dennoch präferiert sie den Sitzungssaal des Rathauses, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Herr Böckenhauer (GRÜNE) spricht folgendes Problem an: Zwei Kandidaten seiner Fraktion haben am 20.06.2013 auch die konstituierende Sitzung des Kreistages.

Herr Kasten entgegnet, dass seiner Ansicht nach die Kreistagssitzung nicht lange dauern wird.

Abschließend berichtet die Bürgermeisterin, dass am Freitag, 31.05.2013, der Gemeindewahlausschuss tagt. Am kommenden Montag werden die Schreiben mit der Abfrage, ob die Wahl angenommen wird, versandt.

Frau Böckenhauer (GRÜNE) erklärt, dass sie die Wahl nicht annehmen wird. Für sie wird Herr Heckel nachrücken.