Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet anhand der Vorlage.
Diskussion: Herr Kasten stellt die Frage, ob der Hauptausschuss das richtige Gremium sei, um die Sitzzahl eines künftigen Hauptausschusses zu verändern.
Herr Weber hält diese Vorgehensweise für rechtlich, aber moralisch nicht in Ordnung.
Herr Sela ist der Auffassung, dass nur die Stadtverordnetenversammlung diese Satzung verändern dürfe.
Herr Mildner äußert sich dahingehend, dass der jetzige Hauptausschuss der zuständige Ausschuss sei. Es handele sich um eine Rechtsanpassung. Die Veränderung der Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses könne evtl. auf einer der nächsten Hauptausschusssitzungen beraten werden, um dann eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Die Stadtverordneten der neuen Stadtverordnetenversammlung wären dann ja die neuen gewählten Vertreter, die hierüber entscheiden könnten.
Herr Holtfester ergänzt, dass die nächste Hauptausschusssitzung am 10. Juni 2013, 15.00 Uhr, stattfinden wird.
Herr Kasten ist der Auffassung, dass eine weitere Änderung der Hauptsatzung nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten werden solle.
Herr Sela entgegnet, dass dieses Vorgehen zur Folge hätte, dass innerhalb kürzester Zeit die Hauptsatzung zweimal geändert werden müsse.
Herr Benker ist der Auffassung, dass es sinnvoll sei, dieses vorzuberaten.
Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider bittet darum, über die Beschlussvorlage abzustimmen. Es handelt sich lediglich um eine Anpassung an rechtliche Notwendigkeiten.
Beschluss: 1. Die Hauptsatzung wird in der der Vorlage anliegenden Form beschlossen.
2. Die/Der Behindertenbeauftragte erhält einen monatlichen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 50 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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