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Auszug - Feuerwehrbedarfsplan Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Kirchhofsallee 4, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0929/13 Feuerwehrbedarfsplan Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelAktenzeichen:231-710-00-Ca/Sa
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Muus, Jens-Uwe

Die Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage mit dem beigefügten, umfangreichen Ent-wurf eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein

Die Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage mit dem beigefügten, umfangreichen Entwurf eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein.

Herr Cablitz erklärt, dass die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Schleswig-Holstein, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, zwar noch nicht verbindlich vorgeschrieben sei. Den Kommunen werde jedoch nahegelegt, eine solche Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorzunehmen, zumal diese bereits jetzt ein Entscheidungskriterium bei der Bewilligung von Fördermitteln für die Fahrzeugbeschaffung sei. Unabhängig davon wäre es auch für jede Stadt/Gemeinde grundsätzlich sinnvoll, wenn sie über die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr informiert ist und über ein Planungsinstrument verfügt. Der Feuerwehrbedarfsplan beinhalte eine Darstellung des „Istzustandes“ und legt den zukünftigen personellen, materiellen und finanziellen Bedarf fest, um den Aufgaben einer Kommune als Trägerin des Feuerlöschwesens gerecht zu werden.

 

Wehrführer Schloer berichtet, dass sich der Vorstand der Feuerwehr intensiv mit der Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfsplanes auf der Grundlage eines von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein entwickelten Modells beschäftigt habe. Die Federführung habe der Brandmeister Lesse übernommen, der dem Ausschuss nunmehr berichten werde.

 

Brandmeister Lesse erläutert den Ausschussmitgliedern anhand einer PP-Präsentation eingehend und anschaulich die Grundlagen und Inhalte eines Feuerwehrbedarfsplanes sowie die Ergebnisse, die sich daraus für die Neustädter Feuerwehr bzw. für die Stadt Neustadt in Holstein ableiten lassen.

Er macht noch einmal deutlich, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Stadt/Gemeinde bei ihren Entscheidungen unterstützen und insbesondere Fragen der Personalstärke und der Ausrüstung in Bezug auf die Aufgabenstellung realistisch und sachlich klären soll.

Er erläutert zunächst das allgemeine Schutzziel einer Brandbekämpfung, das einen kritischen Wohnungsbrand im ersten Obergeschoss eines Wohnhauses mit einem nicht mehr zur Verfügung stehenden ersten baulichen Rettungsweg als typisches Schadensszenario zu Grunde legt. Daraus ergeben sich wiederum Hilfsfristen, die eingehalten werden müssen, um vorrangig Menschen zu retten und danach Sachwerte und die Umwelt zu schützen und eine Schadensausbreitung zu verhindern. Die Hilfsfrist, innerhalb der die Feuerwehr vor Ort sein soll und bereits mit Maßnahmen beginnt, beträgt grundsätzlich 10 Minuten (gerechnet ab der Entgegennahme des Notrufs bei der Rettungsleitstelle). Sie soll keinesfalls 13 Minuten überschreiten, da ansonsten eine erfolgreiche Menschenrettung bei einem angenommenen „kritischen Wohnungsbrand“ nicht mehr gewährleistet ist.

Brandmeister Lesse macht deutlich, dass die Neustädter Feuerwehr den Anspruch, nämlich innerhalb von 10 bis 13 Minuten in allen Bereichen ihres Zuständigkeitsgebietes mit wirksamen Hilfsmaßnahmen zu beginnen, erfüllt. Dieses Ziel werde und müsse auch weiterhin eine hohe Priorität haben.

Brandmeister Lesse erläutert sodann die so genannte Risikobeschreibung für die Stadt Neustadt in Holstein, bei der die Zahl der Einwohner/innen und sowie die Infrastruktur (Bebauung, Gewerbegebiete, Einkaufszentren, Kliniken, Campingplätze, Sportboothäfen, Verkehrswege usw.) mit Risikopunkten bewertet werden. Die vorhandenen Löschfahrzeuge werden mit Fahrzeugpunkten bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Risikopunkte mit den Fahrzeugpunkten ergibt sich die Sicherheitsbilanz, in die zudem die Personalstärke der Feuerwehr einfließt.

Herr Lesse erläutert, weshalb die Sicherheitsbilanz für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein zwar nicht gravierend aber immerhin mit 463 Ist- gegenüber 483 Sollpunkten negativ ausfällt.

Mit folgenden Maßnahmen könne die Sicherheitsbilanz jedoch mittelfristig ausgeglichen werden:

 

-          Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen

2014Einsatzleitwagen ELW 1 120.000 €

2015/16Gerätewagen-Logistik mit Ladebordwand, 7,5 to (als Ersatz für den                            vorhandenen GW-N) ca. 140.000 €

-                        2016Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 (als Ersatz für das vorhandene LF 8/6) ca.                            380.000 €

 

-          Ausbau der Personalstärke u.a. mit Hilfe eines „Attraktivitätsprogramms“.

-          Aufwertung der Planstelle des hauptamtlichen Feuerwehrgerätewartes von einer derzeitigen Halbtagsstelle auf eine Vollzeitstelle.

 

Herr Lesse erläutert eingehend weitere Details aus dem vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes und beantwortet sodann Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Einen breiten Raum nimmt dabei die Frage der Personalstärke bzw. der Nachwuchsgewinnung ein.

Herr Lesse macht deutlich, dass mit einer gut aufgestellten Jugendfeuerwehr zwar regelmäßig Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen. Dieses reiche jedoch auf Dauer nicht aus. Es ginge darum, die Aktiven durch Motivationsanreize zu halten und zum anderen neben den Jugendlichen auch „Quereinsteiger“ zu gewinnen. Ein großes Problem sei im übrigen, wie bei anderen Wehren auch, die oft viel zu geringe Personalstärke bei Einsätzen am Tage.

 

Herr Brodowski erkundigt sich nach den Aufgaben, die sich aus dem wachsenden interkommunalen Gewerbegebiet ergeben sowie nach eventuellen Konsequenzen aus der Festen Beltquerung bzw. der geplanten Schienenhinterlandanbindung.

Herr Lesse erklärt, dass die Gemeindefeuerwehr Sierksdorf für das interkomm. Gewerbegebiet grundsätzlich zuständig sei, die Neustädter Wehr aufgrund der Nähe jedoch nachbarliche Löschhilfe leiste. Bezüglich der Schienenhinterlandanbindung habe es noch keine konkreten Abstimmungsgespräche über Zuständigkeitsregelungen, eine verbesserte Ausrüstung usw. gegeben. Er gehe aber davon aus, dass die vorhandenen Gefahrgutkomponenten im Kreis Ostholstein ausgebaut werden müssten.

Herr Reichert weist auf die zahlreichen Gesundheitseinrichtungen im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein hin. Herr Lesse erklärt hierzu, dass diese z.T. sehr großen Einrichtungen eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr darstellen. Andererseits habe es jedoch aufgrund der vielfältigen baulichen Brandschutzvorkehrungen bislang noch keine größere Probleme gegeben.

Die Frage von Herrn Kasten, ob es bei der geplanten Beschaffung von Fahrzeugen nicht günstiger sei, diese Maßnahmen zu bündeln, wird von Herrn Lesse bejaht. Er erläutert weitere Fragen von Herrn Kasten zu der erstaunlich kurzen Ausrückzeit der Neustädter Wehr und der tatsächlichen Verfügbarkeit der Aktiven.

 

Nach Abschluss der Aussprache dankt die Vorsitzende dem Brandmeister Lesse für seinen Vortrag und für die eingehende Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Sie lässt sodann über folgenden Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung abstimmen:

 

Dem Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig