Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Buchwald weist darauf hin, dass die Antragsunterlagen der Bahn (insgesamt 16 Ordner) im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Schienenanbindung der festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) seit dem 11.02.2013 bis zum 11.03.2013 öffentlich ausliegen. Er erläutert die vorgesehene Trassenführung im Bereich der Stadt Neustadt und die in den Antragsunterlagen untersuchten Trassenvarianten (1A, A, E und X) südlich von Neustadt anhand einer Beamer-Präsentation. Er geht auch auf die nicht untersuchte 2+1-Variante ein und erläutert die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten für die Stadt Neustadt. Abschließend verliest Herr Buchwald den Entwurf der städtischen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren.
Die Mitglieder der drei Ausschüsse loben die ausführliche Erläuterung des Sachverhaltes.
Herr Benker merkt zur Methodik der Antragsunterlagen an, dass insbesondere für die Bädergemeinden an der Lübecker Bucht das Thema „Erholung und Tourismus“ wesentlich stärker gewichtet werden müsse. Zur fehlenden Untersuchung der „2+1-Variante“ in den Antragsunterlagen der Bahn weist Herr Benker auf Folgendes hin und bittet, dieses in die städtische Stellungnahme aufzunehmen:
„Die Stadt Neustadt in Holstein hat bereits am 22.06.2010 in der „Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren Schienenhinterlandanbindung Feste Beltquerung von Puttgarden bis Lübeck“ auf diesen Mangel hingewiesen (Protokoll Seite 11).“
Diese Ergänzung findet die allgemeine Zustimmung der drei Ausschüsse.
Außerdem bittet Herr Benker darum, unter Ziffer 6 der Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass die Verbindung von Neustadt nicht nur nach Norden, sondern auch von Norden her verbessert werden müsse. Sein Vorschlag, zwischen den Worten „nach Norden“ die Worte „und von“ einzusetzen, findet die allgemeine Zustimmung der Ausschüsse.
Herr Brodowski lässt im Bau- und Planungsausschuss über die Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ergänzungen von Herrn Benker abstimmen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme mit den fett gedruckten Ergänzungen und bittet die Verwaltung, diese an die Landesplanungsbehörde zu geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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