Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Weise erläutert die gegenwärtige Beschlusslage, führt nach Vorlage zur Prüfung der Betriebsalternativen und Wirtschaftlichkeit der Grüngutsammelstelle aus und betont, dass – da die Grüngutsammelstelle zumindest dauerhaft für den Bauhofbetrieb benötigt wird – eine Containerbeschaffung zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung notwendig sei.
Herr Gerthenrich bemängelt, dass weder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb der Grüngutsammelstelle noch ein Kostenvoranschlag für die Containerbeschaffung vorgelegt wurde. Herr Vowe erinnert an die Haushalts- und Konsolidierungsberatungen 2023/24 in deren Rahmen ausführliche Kalkulationen vorgelegt wurden und eine Schließung der Anlage für die öffentliche Nutzung beschlossen wurde. Die Umsetzung der Schließung wurde im späteren Beratungsverlauf im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gekippt. Die Grüngutsammelstelle sei weiterhin geöffnet und man müsse schlichtweg der Arbeitsstättenverordnung folgen. Die Abschreibungen für die Investition könnten sich daneben auf die Gebühren auswirken. Ihm stelle sich die Frage, ob mangels eines Abwasseranschlusses der Mittelansatz auch die Kosten für eine Kleinkläranlage beinhalten würden. Frau Weise erklärt, dass sie hiervon ausgehe.
Herr Behrens verweist auf den nach Vorlage ausgewiesenen Verfügungsrahmen in Höhe von 15 TEUR und tauscht sich mit Bürgermeister Spieckermann über die Abläufe in einem etwaigen Mittelüberschreitungsverfahren aus.
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Aufhebung des mit Beschluss vom 19.11.2025 verfügten Sperrvermerks zu dem im Haushaltsjahr 2026 veranschlagten Ansatz für die Beschaffung einer Containeranlage für die Grüngutsammelstelle in Höhe von 15.000 €. Die Mittel werden zur Bewirtschaftung freigegeben.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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