Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Günther erläutert die Vorlageninhalte und betont auf Nachfrage von Herrn Gerthenrich, dass die ursprüngliche Höhe der Eigenkapitalausstattung der KST relativ gering gewählt wurde und derzeit keine weitere Erhöhung vorgesehen sei.
Auf weitere Nachfragen des Gremiums führt Herr Günther zu den witterungsbedingten sowie dem Brandschutz geschuldeten Bauzeitverzögerungen sowie der Preisanpassung aus. Es erfolge eine Kostenweitergabe an die Abwasserkunden, wobei die Entsorgung des getrockneten Klärschlammes günstiger als die des vernässten Klärschlammes sei. Der Verlustbetrag des Mehraufwandes solle in fünf Jahren amortisiert sein. Die Gebühren würden anhand einer Kalkulation bemessen. Seitens des Verwaltungsrates werde bereits von einer späteren Kapitalentnahme ausgegangen.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Klärschlammtrocknung Neustadt AöR vom 05.05.2026 zur Erhöhung des Eigenkapitals um 880.000 € zu. 2. Der städtische Anteil der Einlage in Höhe von 146.666,66 € wird außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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