Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Grundsatzbeschluss der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog."Bauturbo") gem. § 246e BauGB sowie für das Zustimmungsverfahren nach § 36 a BauGB  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3518/26-1 Grundsatzbeschluss der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog."Bauturbo") gem. § 246e BauGB sowie für das Zustimmungsverfahren nach § 36 a BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3518/26
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:32 Planung
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Schmidt erläutert nach Vorlage die aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung nun vorgelegten Grundsätze zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes im städtischen Bereich. Er verdeutlicht anhand der Übersicht der Bebauungspläne die Bereiche, in denen Grundsätze angewendet bzw. nicht angewendet werden und führt dabei kurz zu Flächen des Außenbereichs nach § 35 BauGB aus.

 

Diskussion:

Herr Vowe erklärt, dass sich der CDU-Fraktion die Frage stelle, warum sich die Stadt die Chance nehmen wolle, im Außenbereich Wohnraum zu schaffen. Er verliest die Begründung des auch als Anlage zur Sitzung vorliegenden Änderungsantrages, die die Einbeziehung der Außenbereiche beinhalte.

 

Herr Klemp spricht sich aufgrund dessen, dass der Antrag der CDU-Fraktion erst zwei Tage vor der Sitzung eingereicht wurde für eine Rückverweisung der Vorlage in den Fachausschuss aus.

 

Frau Giszas schildert ein gewisses Unbehagen und Argwöhnen, welches der CDU-Antrag bei ihr ausgelöst habe. Die zum Antrag nachgelieferte der Stellungnahme der Verwaltung, die für die Beibehaltung der Formulierung in der Fassung der Vorberatung argumentiere, halte sie für durchaus schlüssig. Eine erneute Behandlung im Fachausschuss sei ihrer Meinung nach entbehrlich. Sie warne davor, hier Geschäfte zu machen.

 

Frau Weise fasst auf Bitten des Vorsitzenden kurz die als Anlage zur Sitzung vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Antrag zusammen und weist darauf hin, dass die erarbeiteten Grundsätze als erster Aufschlag und nicht als in Stein gemeißelt zu sehen seien. Sofern es sich für einen Außenbereich anbiete, könne ferner ein Bebauungsplan auch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Verwaltung benötige zeitnah eine Handlungsgrundlage, um rechtlichen Unsicherheiten entgegenwirken zu können, was wiederum gegen eine Rückverweisung spräche.

 

Auf Nachfrage der Herren Cremer und Weide erläutert Frau Weise, welche Flächen innerhalb des Stadtgebietes Außenbereichsflächen nach § 35 BauGB darstellen.

 

Herr Albers verwehrt sich dagegen, dass die CDU durch Frau Giszas Vorwurf als Klüngelverein dargestellt werde. Die CDU plane keine Vorhaben, sei keine Bauantragstellerin und habe auch nicht die absolute Mehrheit, um dahingehende Beschlüsse durchzusetzen. Der Bauturbo sei im Übrigen ein Vorhaben des SPD-geführten Bauministeriums. Es gehe darum, Wohnbebauung in geregelten Bahnen nach Planungsrecht zügig voranzubringen. Die Notwendigkeit hierzu stelle sich nicht nur durch die ständige Suche der Stadt nach Wohnraum für Geflüchtete dar, mit der man im Übrigen als Nebeneffekt eine Dysfunktionalität des Wohnungsmarktes verursache.

 

Herr Geffken erinnert an die einstimmige Vorberatung im Fachausschuss und unterstreicht die verwaltungsseitige Argumentation gegen eine mögliche Umsetzung des Bauturbos auch außerhalb des Siedlungsbereiches. Auch sei aufgrund bereits bestehender rechtlicher Möglichkeiten keine Dringlichkeit oder Notwendigkeit für eine geänderte Beschlussfassung zu erkennen, so dass die Fraktion B‘90/GRÜNE sich für die Beibehaltung der Vorberatungsversion nach Vorlage ausspreche.

 

Herr Weide weist zurückkomend auf Frau Weises Ausführungen zu den Außenbereichen darauf hin, dass nach Hochwasserkarte die städtische Westseite komplett unbebaubar sei. Auf anderen Naturschutzflächen dürften wiederum keine Bauvorhaben umgesetzt werden. Es bleibe also ein Anwendungsbereich von Neustadt bis direkt nach Pelzerhaken, der jedoch nach Landesplanung nicht als Siedlungsbereich geschlossen werden dürfe. Eine Einbeziehung der Außenbereiche in die Anwendungsgrundsätze werde insofern ein Schuss ins Knie; auch er könne den rechtlichen Bedenken und aufgezeigten Unsicherheiten des Bauamtes folgen.

 

Auf Antrag von Frau Giszas unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für Fraktionsbesprechungen von 21:16 bis 21:28 Uhr. Nach Wiederaufnahme der Sitzung lässt er zunächst über den von der CDU-Fraktion eingereichten Antrag als a) und nach Feststellung, dass dieser nicht angenommen wurde, über den Vorberatungsbeschluss als b) abstimmen.

 


Beschluss:

a) Die „Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ gem. Sachverhalt zur (VO/3518/26-1) werden wie folgt geändert:

 1. In Ziffer I.3. wird das Wort „Kein“ durch das Wort „Die“ ersetzt. (Keine Die Anwendung erfolgt in Gebieten nach § 35 BauGB (sog. Außenbereich) gem. Pkt. IV dieser Grundsätze.)

 2. In den Ziffern I.4., I.5., I.9., I.10. und I.12. werden die Worte „Pkt I.1. und I.2“ ersetzt durch die Worte „Pkt I.1., I.2 und I.3“.

 3. Ziffer VI wird wie folgt gefasst: „Die Anwendung erfolgt bei Bauvorhaben, die im räumlichen Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder mit einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil stehen.“

 

b) 1. Die im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit § 246e, § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und § 36a BauGB mit den Punkten I.-V. werden beschlossen.

 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung, in der die §§ 9 und 11 ergänzt werden. Der Bürgermeister hat bei seiner Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung der Gemeinde nach § 36a BauGB die gem. Pkt. 1 beschlossenen Grundsätze zu beachten.

 


Abstimmungsergebnis:

zu a) Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 22 Enthaltungen: 0

zu b) Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0