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Auszug - Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3529/26 Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein
hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr SteinBezüglich:
VO/3520/26
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Stein führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Er erläutert, dass in der letzten Sitzung des PUBA beschlossen worden sei, die Satzung anzupassen. Die Verwaltung habe daraufhin die entsprechende Satzungsänderung mit der vorliegenden Beschlussvorlage erarbeitet.

 

Herr Stein weist darauf hin, dass die Thematik bereits ausführlich beraten worden sei. Sofern keine neuen Argumente vorgebracht würden, bittet er darum, dies in der anschließenden Diskussion zu berücksichtigen und die bereits geführten Debatten nicht erneut vollständig aufzugreifen.

 

Herr von Hörsten erläutert den Antrag der BGN-Fraktion. Ziel des Antrags sei es, die Satzung dahingehend zu ändern, dass im gesamten Stadtgebiet Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern unabhängig von deren Farbgestaltung zulässig seien. Die Satzung solle somit die Errichtung von Solarenergieanlagen und Solarthermieanlagen in jeder Farbgebung ermöglichen.

 

Anschließend verliest Herr Stein den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Diskussion:

Herr Frank Cordes erkundigt sich, wann der Beschluss in Kraft trete. Er führt aus, dass er beabsichtige, eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach zu errichten und dabei die kostengünstigere Ausführungsvariante zu wählen.

 

Herr Stein erläutert, dass die Satzungsänderung noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müsse. Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Satzung zustimme, trete diese anschließend in Kraft.

 

Herr Spieckermann bestätigt, dass die Satzung nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zeitnah bekannt gemacht werde.

 

Herr Schmidt verlässt um 20:15 Uhr den Sitzungsraum.

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein in der als Anlage beigefügten Fassung.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen; die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0