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Auszug - Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3529/26 Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein
hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr SteinBezüglich:
VO/3520/26
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Schmidt führt allgemein zu den Regelungsinhalten der Gestaltungssatzung aus und erläutert den Beratungsverlauf des Fachausschusses zur Öffnung der Regelungsfenster zur Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen in der Altstadt.

 

Diskussion:

Herr Drechsler leitet zu seinem Wortbeitrag unter anderem mit Ausführungen zu der vom Bundestag im Dezember 2020 beschlossenen EEG-Novelle 2021 ein. Die seit August 2023 andauernde Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes zeichne sich neben dem langen Zeitraum vor allem durch ein ungemein variables Abstimmungsverhalten der CDU aus. Anhand eines die Dachflächen des Altstadtquartiers zeigenden Fotos widerspricht er den dabei geführten Argumenten hinsichtlich eines kleingliedrigen Geltungsbereiches, einer bereits grundsätzlich umfänglich bestehenden Nutzbarkeit innenstädtischer Dachflächen und einer Unverträglichkeit gegenüber der das Stadtbild der Innenstadt prägenden vorhandenen Dachstruktur. Mit der nun vorliegenden Neufassung der Gestaltungssatzung sorge man hingegen für eine verständlichere und gerechtere Regelung. Man dürfe im Sinne der erneuerbaren Energien nicht dem Investitionswillen der Neustädter Bürgerinnen und Bürgern mit nicht tragfähigen Argumenten im Wege stehen, obwohl man selber an anderer Stelle privat oder betrieblich die Vorzüge von PV-Anlagen nutzen könne. Er bittet um breite Zustimmung zur Anpassung des Satzungswerkes.

 

Herr Albers erinnert hinsichtlich des Vorwurfes einer Inkonsistenz im Abstimmungsverhalten der CDU daran, dass Martin Heidegger in seinem Werk „Die Frage nach der Technik“ bereits davor warnte, alles, was man an Bestand vorfinde, nach Gutdünken als Resource zu nutzen. Das technisch Machbare liefere stets eine Gefahr, der man auch einen Blick auf die Ästhetik gegenüberstellen müsse. Die persönlichen Ansätze zur Stimmabgabe, entweder für die großflächige Nutzung von Dachflächen für PV-Anlagen zu sein, damit ein neues Elektroauto noch günstiger geladen werden könne, oder aber sich der Ablehnung eines anerkannten Philosophen des vorigen Jahrhunderts anzuschließen, seien beide für die CDU vertretbar.

 


Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein in der als Anlage beigefügten Fassung.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen; die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0