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Auszug - Lieferverkehr in den Fußgängerzonen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.04.2026 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3412/25-1 Lieferverkehr in den Fußgängerzonen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3412/25
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Herr Fenner berichtet, dass die von der Verwaltung gesehenen Bedenken auch von der Verkehrsaufsicht des Kreises bestätigt worden seien. Ein sicherer Aufenthalt für Fußgänger sei bei einer Öffnung der Fußgängerzone für den Lieferverkehr nicht mehr gewährleistet. Der Schutz der Fußgänger habe oberste Priorität. Die Verwaltung halte daher an ihrem bisherigen Standpunkt fest, dass eine Öffnung nicht mit dem Schutz und dem Erhalt der Fußgängerzone vereinbar sei. Als Alternative werde vorgeschlagen, die Beschilderung anzupassen.

 

Herr Casprowitz führt aus, dass die CDU den Antrag gestellt habe und er die Bedenken in Stoßzeiten mit erhöhtem Fußgängeraufkommen nachvollziehen könne. Er kritisiert jedoch, dass die Verwaltung keine Kompromissbereitschaft bezüglich der Zeiten zeige. Zwar habe der Kreis entsprechende Regelungen vorgegeben, die konkrete Ausgestaltung sei jedoch nicht starr festgelegt. Er schlägt vor, den Lieferverkehr in den Zeiten von 18:00 bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 bis 14:30 Uhr zuzulassen. Nach seiner Einschätzung sei eine solche Regelung rechtssicher umsetzbar. Viele Geschäfte seien auf den Lieferverkehr angewiesen, sodass Einschränkungen negative Auswirkungen hätten. In anderen Städten gebe es vergleichbare Regelungen.

 

Herr Schneider äußert Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte zwischen einer Sondernutzung und dem Fußgängerverkehr. Insbesondere im Sommer würden Eisdielen ihre Bestuhlung auf den Gehwegen platzieren, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In Kombination mit fahrendem Verkehr ergibt sich hieraus eine potenzielle Gefahrensituation.

 

Herr Stein weist auf die Problematik mit den Taxis hin. Er spricht sich dafür aus, den Regelungen des Kreises zu folgen. Die Fußgängerzone zeichne sich dadurch aus, dass sich alle frei bewegen könnten und Eltern nicht ständig auf ihre Kinder achten müssen. Zudem stelle die Straße eine wichtige Verbindung für Kindergärten und Schulen zum Museum dar. Ergänzend regt er an, Poller zu installieren.

 

Herr Stoehr betont, dass wirtschaftliche Aspekte keine entscheidende Rolle spielen dürften.

 

Frau Spiegel berichtet aus der Praxis, wie Kindergärten die Fußgängerzone nutzen, und schildert einen Vorfall, bei dem ein Taxi Kinder in der Fußgängerzone angehupt habe. Es gehe hier vorrangig um die Sicherheit der Menschen und nicht um Rechtssicherheit.

 

Herr Block, Vertreter der BGN, plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und konsequent durchzusetzen. Bei Bedarf könnten für Bauarbeiten problemlos Ausnahmegenehmigungen beim Ordnungsamt eingeholt werden.

 

Herr Schneider erklärt, dass seit Stellung des Antrags keine Kontrollen durch den KOD in der Fußgängerzone mehr durchgeführt worden seien, bis eine Entscheidung getroffen werde. Es sei nicht vermittelbar, Fahrradfahrer zu kontrollieren, während Autos die Fußgängerzone weiterhin befahren dürften. Dies stoße auf geringe Akzeptanz.

 

Herr Hüttmann erinnert daran, dass er bereits vor einigen Jahren einen Antrag zur Installation von Pollern gestellt habe, der abgelehnt worden sei. Er vertritt die Auffassung, dass häufig erst nach einem Vorfall gehandelt werde. In anderen Orten wie Büsum oder Binz funktioniere die Sperrung der Fußgängerzonen gut. Lieferverkehre halte dort außerhalb und transportiert die Waren mit Sackkarren zu den Geschäften.

 

Frau Giszas sieht die Taxis als Problem. Diese nutzen die Fußgängerzone als Abkürzung und verhielten sich teilweise rücksichtslos. Sie bittet die Verwaltung eine Pollerlösung zu prüfen.

 

Herr Casprowitz schlägt als Kompromiss vor, Haltebuchten für den Lieferverkehr vor der Stadtapotheke sowie am Kremper Tor einzurichten.

 

Herr Schneider erläutert, dass Poller häufig mit praktischen Problemen, etwa der Schlüsselvergabe, verbunden seien. Es gebe bereits mehrere Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot, beispielsweise in der Grabenstraße vor dem Jugendcafé oder an der Ecke Rosenstraße/Markt, wo jeweils zwei Fahrzeuge halten könnten. Auf diese Möglichkeiten sollen Ladeninhabende sowie der KOD verstärkt hinweisen.

 

Herr Stein bittet dennoch um die Erstellung eines Kostenplans für absenkbare Poller.

 


Beschluss:  

Die Fußgängerzonen in der Kremper Straße und in der Hochtorstraße bleiben erhalten. Der Lieferverkehr bleibt zeitlich beschränkt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig