Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Am 25.2.2025 hat der Ausschuss dem Antrag der CDU Fraktion zur ganztägigen Freigabe des Lieferverkehrs in den Fußgängerzonen Kremper Straße und Hochtorstraße zugestimmt. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar. Die im Ausschuss vorgetragenen positiven Regelungen aus Eutin und Bad Schwartau, haben sich auf Nachfrage in den Städten als unzutreffend erwiesen. Der Lieferverkehr macht einen erheblichen Anteil des Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone aus. Den Lieferverkehr ganztägig freizugeben oder Verstöße nicht zu ahnden, widerspricht dem Grundgedanken einer Fußgängerzone. Eine Ahndung anderer Verstöße ist zudem kaum noch vermittelbar. Der beigefügte Vermerk der Ordnungsbehörde (Anlage 1) zeigt die Problemlage in ihren Einzelheiten deutlich auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob eine Fußgängerzone gewünscht ist oder nicht – jeweils mit allen Konsequenzen.
Nachdem das Thema am 10.02.2026 erneut kontrovers im AfgA diskutiert wurde, hat die Verwaltung die Verkehrsbehörde des Kreises in dieser Sache angefragt. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Im Ergebnis stützt die Verkehrsaufsicht die seitens der Ordnungsbehörde vorgetragenen Bedenken ausdrücklich. Insbesondere wird hervorgehoben, dass eine durchgehende Freigabe des Lieferverkehrs die Schutzfunktion der Fußgängerzone unterwandert und ein sicherer Aufenthalt für Fußgänger nicht mehr gewährleistet wäre. Rein wirtschaftliche Aspekte dürfen bei der Festsetzung der Lieferzeiten keine maßgebliche Rolle spielen; der Schutz der Fußgänger hat Vorrang.
Ergänzend ist in der Anlage 3 ein Foto aus den Vormittagsstunden eines Februartages beigefügt. Auf dem Foto sieht man drei Lieferfahrzeuge gleichzeitig in der Fußgängerzone. Eine ganztägige Freigabe würde entsprechende Situationen auch in den hoch frequentierten Nachmittagsstunden ermöglichen. Dies würde zwangsläufig zu Konflikten mit der zugelassenen Sondernutzung (Tische, Stühle, Warenauslagen etc.) führen. Aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht ist insoweit klarzustellen: Entweder wird die Aufenthalts- und Sondernutzungsfunktion der Fußgängerzone aufrechterhalten – oder es erfolgt eine faktische Öffnung für durchgehenden Lieferverkehr. Beides gleichzeitig ist sicherheitsrechtlich nicht vereinbar. Sollte an einer ganztägigen Freigabe festgehalten werden, müsste konsequenterweise die Sondernutzung aus Gründen der Gefahrenabwehr erheblich eingeschränkt oder untersagt werden. Vor diesem Hintergrund wird aus ordnungsrechtlicher Sicht keine tragfähige Grundlage für eine Kompromisslösung gesehen. Die bestehende zeitliche Begrenzung ist die einzig rechtssichere und vollzugstaugliche Regelung, sofern der Charakter der Fußgängerzone beibehalten werden soll. Beschlussvorschlag:Die Fußgängerzonen in der Kremper Straße und in der Hochtorstraße bleiben erhalten. Der Lieferverkehr bleibt zeitlich beschränkt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Anlage 1 - Vermerk der Ordnungsbehörde aus August 2025 Anlage 2 - Stellungnahme der Verkehrsaufsicht des Kreises Anlage 3 - Foto aus Februar 2026
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