Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bericht: Der Vorsitzende eröffnet den Tagespunkt, führt in die Beschlussvorlage ein und führt aus, dass der Bericht des Gewässerschutzbeauftragten bereits mit der Einladung versandt worden sei.
Herr Neubauer merkt an, dass in der Darstellung auf Seite 3 der Fremdwasseranteil für das Jahr 2024 fehle. Herr Stoehr erkundigt sich nach den Abkürzungen auf Seite 5. Herr Schlicht erläutert, dass „EMSR“ für elektrische Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik steht und „LV“ die Abkürzung für Leistungsverzeichnis sei. Herr Halbrock-Schwabl weist darauf hin, dass beim chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) in den Mittelwerten seit 2022 ein stetiger Anstieg erkennbar sei, und fragt nach der Ursache. Herr Dr. Jahn führt aus, dass der dargestellte Wert deutlich unter dem Überwachungswert von 48 mg/l liege und somit unbedenklich sei. Er führt den Anstieg auf unspezifische Veränderungen zurück. Herr Halbrock-Schwabl entgegnet, dass dennoch ein kontinuierlicher Anstieg erkennbar sei. Herr Dr. Jahn sagt eine Klärung zu. Herr Hoff ergänzt, dass für den Ausschuss insbesondere entscheidend sei, dass die einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschritten worden seien. Die tatsächlichen Werte im Ablauf der Kläranlage läge deutlich unter den Grenzwerten; auch bei den täglichen Messungen seien die Grenzwerte nicht erreicht worden. Herr Reichert weist darauf hin, dass auf Seite 3 weiterhin ein hoher Fremdwasseranteil ausgewiesen sei. Herr Hoff betont, dass erkennbar sei, dass dieser Anteil im Netz rückläufig sei. In den Jahren 2022 und 2023 sei ein deutlich höherer Fremdwasseranteil festgestellt worden. Abschließend merkt Herr Greve an, dass in früheren Berichten der Gewässerschutzbeauftragten – etwa vor zehn Jahren – auch Werte zum Zustand des Binnenwassers dargestellt worden seien. Er fragt, ob dies nicht mehr zu den Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten gehöre. Herr Dr. Jahn sagt zu, dies zu klären. Herr Hoff ergänzt, dass der damalige Gewässerschutzbeauftragte, Herr Lorenzen, in seiner hauptamtlichen Funktion über entsprechende Informationen verfügte und diese daher möglicherweise in die Berichte eingeflossen seien.
Beschluss: Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||