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Auszug - Uferwanderweg zwischen Neustadt in Holstein und Pelzerhaken im Bereich des Steilufers  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.04.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3480/26 Uferwanderweg zwischen Neustadt in Holstein und Pelzerhaken im Bereich des Steilufers
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:5 Tourismus-Service
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  34 Tiefbau / Bauhof

Bericht:

Frau Weise erläutert, dass es sich um eine Beschlussvorlage handele, die inhaltsgleich sowohl für den Tourismusausschuss als auch für den PUBA-Ausschuss erstellt wurde. Der Tourismusausschuss habe die Vorlage bereits beraten und mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Weiterhin führt Frau Weise aus, dass die Sanierung des Uferwanderweges im Hauptausschuss zuvor abgelehnt worden sei, seinerzeit jedoch auf Grundlage einer höheren Kostenschätzung in Höhe von 250.000 €. Herr Brand habe daraufhin geprüft, in welcher Form eine kostengünstigere Wiederherstellung des Weges möglich sei. Die aktualisierte Kostenschätzung belaufe sich nun auf etwa 180.000 €.

Herr Brand stellt seinen Vorschlag vor und weist darauf hin, dass er diesen bereits in gleicher Form im Tourismusausschuss präsentiert habe. Gegenstand der Maßnahme sei der Bereich zwischen dem Campingplatz Seeblick und Hohen Ufer. Dort habe es im Jahr 2024 erhebliche Uferabbrüche gegeben.

Anhand von Fotos veranschaulicht Herr Brand die entstandenen Schäden und erläutert, dass die Gefährdung vor Ort wegen der Unterhölungen teilweise nicht unmittelbar erkennbar sei.

Im Anschluss stellt Herr Brand den neuen, schematischen Verlauf des Weges vor. Die ursprüngliche Kostenschätzung habe bei etwa 210.000 € gelegen, inzwischen habe diese auf rund 180.000 € reduziert werden können. Herr Brand erläutert die einzelnen Kostenbestandteile sowie den geplanten Aufbau, unter anderem in Bezug auf Dränage, Oberflächenentwässerung, Baum- und Vegetationsflächen, Ausgleichsmaßnahmen sowie erforderliche Genehmigungen durch die Untere Naturschutzbehörde.

Frau Weise verliest anschließend den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass die Vorlage zudem der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen sei.

 

Diskussion:

Herr Vowe bedankt sich bei Herrn Brand für die Ausführungen. Er führt aus, dass im Hauptausschuss insbesondere die hohen Kosten sowie die Gefahr, dass der Weg bei der nächsten Sturmflut erneut beschädigt werde, kritisch gesehen worden seien. Die Verlegung des Weges weiter landeinwärts bewertet er als problematisch, da die Grundstückseigentümer lediglich verpflichtet seien, einen Streifen von 4 Metern zur Verfügung zu stellen.

Er schlägt vor, den Weg innerhalb dieses 4-Meter-Streifens als einfachen Trampelpfad kostengünstig wiederherzustellen. Zudem erkundigt er sich, ob in diesem Fall dieselben Genehmigungserfordernisse wie bisher bestehen würden, da der Weg in der Vergangenheit ebenfalls lediglich verlegt und instandgesetzt worden sei. Seine Fraktion plädiere dafür, den Weg innerhalb des zur Verfügung stehenden Bereichs landeinwärts ab der Abbruchkante in bisheriger Form und möglichst kostengünstig wiederherzustellen.

 

Herr Klemp dankt ebenfalls für den Vortrag und fragt, ob die Uferabbrüche auch durch versickerndes Wasser verursacht worden seien. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Dränage erkundigt er sich, ob bei Hochwasser und weiteren Ausspülungen die Gefahr bestehe, dass sowohl der Weg als auch die Dränage erneut abbrechen könnten.

 

Herr Brand erläutert, dass bei weiter fortschreitender Erosion auch der neu geplante Weg betroffen wäre. Die Maßnahme stelle daher lediglich eine Lösung auf Zeit dar, da sich natürliche Prozesse nicht dauerhaft aufhalten ließen.

 

Herr von Hörsten hebt hervor, dass zwischen den Interessen der Grundstückseigentümer und einer dauerhaften technischen Lösung zu unterscheiden sei. Er fragt, welche Argumente dafür sprechen, den Weg fachgerecht auszubauen, anstatt ihn lediglich als einfachen Pfad zu belassen.

 

Herr Brand führt aus, dass ein tragfähiger Unterbau erforderlich sei, um die Nutzung und Unterhaltung des Weges sicherzustellen. Zudem bestehe eine Verkehrssicherungspflicht. Der Weg müsse auch durch kleinere Bauhoffahrzeuge befahrbar sein.

 

Herr Neubauer merkt an, dass ohne Dränage ein schnellerer Abbruch zu erwarten sei. Zudem sei eine Abstimmung mit den Grundstückseigentümern erforderlich.

 

Herr Brand stellt klar, dass seine Ausführungen auf einer ingenieurtechnischen Bewertung basieren und den aus seiner Sicht sinnvollsten Lösungsansatz darstellen.

 

Herr Rieger erläutert anhand von Fotos, dass es sich bereits bislang nicht nur um einen einfachen Trampelpfad gehandelt habe, sondern um einen Weg mit entsprechendem Aufbau. Auch wenn die Breite reduziert worden sei, hätten sich die Kosten nur geringfügig verändert. Ein befahrbarer Weg sei sowohl für die Herstellung aus auch insbesondere für Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich, um den Personaleinsatz des Bauhofes in einem vertretbaren Maß zu halten.

 

Herr Greve weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer durch die Abbrüche Flächen verlieren. Auch er hinterfragt, warum der Weg nicht – wie in der Vergangenheit über Jahrzehnte praktiziert – in einfacher Form wiederhergestellt werden könne.

 

Herr Vowe sieht den Pflegeaufwand als gering an und betont, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handele. In der Vergangenheit sei der Weg problemlos landeinwärts verlegt worden. Er bekräftigt seine Auffassung, dass eine einfache Wiederherstellung als Trampelpfad ausreichend und kurzfristig umsetzbar sei.

 

Herr Rieger erklärt, dass ein fachgerechter Wegeaufbau (z. B. Frostschutz- und Tragschichten) notwendig sei, um langfristig Kosten zu vermeiden. Eine einfache Bauweise führe erfahrungsgemäß zu erhöhtem Unterhaltungsaufwand.

 

Herr Brand ergänzt, dass eine erneute Kostenprüfung möglich sei, jedoch keine erhebliche Reduzierung (z. B. auf 50.000 €) zu erwarten sei.

 

Herr Spieckermann berichtet, dass der Weg in seiner Amtszeit als Bürgermeister bereits mehrfach verlegt worden sei. Die Regelung zur Nutzung eines 4-Meter-Streifens sei nicht eindeutig geregelt und müsse mit den Grundstückseigentümern abgestimmt werden. Er betont das Vertrauen in die fachliche Einschätzung des Bauamtes hier in Person von Herrn Brand. Ziel müsse ein verkehrssicherer und langfristig nutzbarer Weg sein.

Weiterhin zitiert Herr Spieckermann aus dem Protokoll des Tourismusausschusses, wonach die Investitionskosten in Höhe von ca. 180.000 € anteilig über die Kurabgabe refinanziert werden könnten, was zu einer jährlichen Haushaltsbelastung von rund 4.600 € führen würde.

 

Herr Drechsler verweist auf vergleichbare Wegeabschnitte (z. B. Am Holm Richtung Taschenwald), die lediglich als Trampelpfad ausgeführt seien. Er stellt die Frage nach möglichen Auswirkungen von Brutzeiten (z. B. Schwalben) auf den Baubeginn.

 

Herr Brand erklärt, dass zunächst eine detaillierte Planung, Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Gespräche mit den Grundstückseigentümern erforderlich seien. Zudem seien naturschutzrechtliche Belange (z. B. Brutzeiten) zu berücksichtigen.

Ein Baubeginn sei daher frühestens im kommenden Jahr realistisch.

 

Frau Giszas kritisiert, dass die Diskussion erst jetzt geführt werde. Sie spricht sich dafür aus, den Weg möglichst naturnah und ohne aufwendigen Ausbau zu belassen. Ein schmaler Weg (ca. 1,20 m) sei aus ihrer Sicht ausreichend. Zudem weist sie darauf hin, dass bei einem breiteren Ausbau verstärkt Radverkehr entstehen könne.

 

Herr Rieger entgegnet, dass neben der Unterhaltung auch Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen seien. Der vorgeschlagene Ausbau stelle aus technischer Sicht die nachhaltigste und langfristig wirtschaftlichste Lösung dar. Die Höhe der Kosten sei insbesondere auf die Länge des betroffenen Abschnitts (ca. 400 m) zurückzuführen.

 

Herr von Hörsten betont die touristische Bedeutung des Weges und spricht sich für eine dauerhafte Lösung aus. Im Vergleich zu anderen Investitionen im Tourismusbereich erscheine der Kostenrahmen angemessen. Er bittet zudem um Klärung der rechtlichen Grundlage hinsichtlich der Nutzung der Grundstücksflächen.

 

Herr Spieckermann erläutert, dass entsprechende Regelungen vertraglich mit den Grundstückseigentümern vereinbart seien, jedoch einer erneuten Abstimmung bedürften.

 

Herr Rukat stellt die Kosten in Relation zu anderen kommunalen Investitionen und betont die Bedeutung des Weges für Tourismus und Infrastruktur. Er spricht sich für eine angemessene und dauerhafte Ausbaulösung aus.

Frau Blume-Kodzur (Gast) fragt nach dem zugrunde gelegten Böschungswinkel und danach, ab welchem Neigungsgrad eine erneute Verlegung des Weges erforderlich werde.

Herr Brand erklärt, dass dies im Einzelfall zu prüfen sei.

 

Herr Stein unterbricht die Sitzung für eine Pause von 21:18 Uhr bis 21:30 Uhr.

 

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der durch den natürlichen Abbruch des Steilufers teilweise unpassierbar gewordene Uferwanderweg zwischen Neustadt in Holstein und Pelzerhaken soll wegen seiner großen Bedeutung für den Wirtschaftszweig Tourismus und die Einheimischen wieder durchgängig verkehrssicher nutzbar gemacht werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Weg im Bereich des Steilufers, in Abstimmung mit den Eigentümern, in 8 m Entfernung zum Steilufer landeinwärts verlegt neu zu bauen.

Sollte sich im Zuge der Abstimmungen herausstellen, dass eine Verlegung in einem Abstand von 8 Metern zum Steilufer nicht realisierbar ist, ist in diesen Bereichen eine reduzierte, kostengünstigere Ausführung vorzusehen, da der Weg innerhalb kurzer Zeit wieder abbrechen und die Investition vernichtet sein würde. In diesem Fall wäre nur ein Weg in der Bauqualität des bisherigen Weges zu geringeren Kosten herzustellen. Die Kosten in Höhe von max. 180.000 € sind in den NTHH 2026 und HH 2027 einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0