Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Schmidt ruft die Vorlage auf und übergibt das Wort an Frau Weise.
Frau Weise stellt die Vorlage vor und erklärt, dass der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat. Die Träger der öffentlichen Belange wurden beteiligt. Es handele sich nur um Änderungen einzelner Festsetzungen und nicht um einen neuen B-Plan, daher war die Beteiligung der öffentlichen Belange auch recht knapp. Lediglich die Naturschutzbehörde (Kreis Ostholstein) bemängelt, dass es keine insektenfreundliche Beleuchtung gibt, diesem Hinweise werden wir teilweise folgen.
Diskussion: Herr von Hörsten fragt, ob durch die insektenfreundliche Beleuchtung Kosten entstehen und wenn ja mit welcher Höhe zu rechnen sei.
Frau Weise erklärt, dass es sich um 2 bis 3 Leuchten handele und daher keine hohen Mehrkosten zu erwarten sind.
Herr Schmidt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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