Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hopp erläutert gemäß der Vorlage die erneute Anpassung der Geschäftsordnung, die nunmehr um einen Fristzeitpunkt zur Ladung für den digitalen als auch postalischen Versand ergänzt werden müsse, um eine in der Praxis nicht umsetzbare Fiktionsfrist auszuschließen, die nach Auffassung des Innenministeriums anderenfalls anzuwenden wäre.
Der Vorsitzende stellt fest, dass sich am tatsächlichen Ablauf der Einladungen zu den Sitzungen nichts ändern wird. Verwaltungsseitig wird dieses bestätigt.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein in § 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 5 wird wie vorgelegt beschlossen. Der Bürgervorsteher wird gebeten, die geänderte Geschäftsordnung auszufertigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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