Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Hoff verweist auch hier auf die der Nachtragssatzung zugrundeliegende Kalkulation des TOP 13 und erklärt, dass sich der Abgabensatz von 46,89 € auf 50,85 € je Vorteilseinheit erhöhe.
Diskussion: keine
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird beschlossen. Der städtische Eigenanteil von 30 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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