Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der stellvertretende Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Hoff verweist auf die der Nachtragssatzung zugrundeliegende Kalkulation des TOP 13 und wiederholt, dass die Kurabgabe konstant bleibe. Der städtische Eigenanteil werde minimal geändert. Er verliest den Beschlussvorschlag.
Diskussion: keine
Beschluss: Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft. Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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