Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3440/25-1 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr HoffBezüglich:
VO/3440/25
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Tourismusausschusses Herr Hoff verweist auf die der Nachtragssatzung zugrundeliegende Kalkulation des TOP 13 und wiederholt, dass die Kurabgabe konstant bleibe. Der städtische Eigenanteil werde minimal geändert. Er verliest den Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Der städtische Eigenanteil von 38,77 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür