Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Prieß erläutert gemäß der Vorlage das Ansinnen des Abzuges von Verbrauchskosten als Pauschale vom Mietwert der Stellplatzmiete und die Ermittlung des dazu vorgeschlagenen Anteils von 175 € als Durchschnittswert, der bereits im Rahmen der Steuerfestsetzungen 2024 steuermindernd herangezogen worden sei.
Herr Jaekel spricht sich für eine Indexanpassung der Verbrauchskostenpauschale durch Satzungsaufnahme aus. Herr Prieß führt hierzu die Möglichkeit einer rechtlichen Problematik an. Die Verwaltung würde vielmehr zu gegebener Zeit mit einer Erhöhung der Pauschale durch Satzungsänderung an die Selbstverwaltung herantreten wollen. Herr Albers hält fest, dass eine Evalierung hierzu von der Verwaltung anhand des Protokolles vorgemerkt wird.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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