Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stellplatzsteuer knüpft an die Standplatzmiete einschließlich Nebenkosten an.
Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass in einigen Fällen Pauschalmieten entrichtet werden, in denen Verbrauchskosten (Wasser-/Strom) enthalten sind, aber nicht separat aufgeschlüsselt werden. Diese Verbräuche unterliegen jedoch nicht der Besteuerung, da sie keinen besonderen Aufwand darstellen, weil sie am Heimatort erspart werden. Dies führt zu Schätzungen und Ungleichbehandlungen.
Die im Rahmen der Verarbeitung der Steuererklärungen 2024 gewonnenen Erkenntnisse sollten in eine satzungsmäßige Präzisierung des Mietwerts einfließen. Es sollte daher eine Regelung getroffen werden, dass in Fällen, in denen Verbräuche einen nicht bezifferten Anteil der Stellplatzmiete darstellen, pauschal ein satzungsgemäßer Anteil hierfür von der Stellplatzmiete abgezogen wird. Dem Satzungsgeber steht für Sachverhalte, die nicht explizit ermittelt werden können, das Recht zu, an der Wahrscheinlichkeit orientierte pauschale Regelungen zu treffen. Der vorgeschlagene Anteil von 175,00 € wurde ermittelt, indem ein Durchschnittswert aus den im Rahmen der Steuerfestsetzung 2024 von den steuerpflichtigen im Einzelnen vorgebrachten Verbrauchskosten gebildet wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die problematische Vertragskonstellation (inkludierte nicht bezifferte Verbrauchskosten) einen geringen Teil der Steuerfälle betrifft. Es sind daher keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Da die Stellplatzsteuer an die Stellplatzmieten anknüpft, die tendenziell steigen dürften, erfolgt auch hierüber ein Ausgleich. Anzumerken ist, dass nach Bekanntwerden der Problematik im Rahmen des Verwaltungshandels aus Gerechtigkeitsgründen bereits bei den Festsetzungen für 2024 von den pflichtigen Personen erklärte Verbräuche ohnehin bereits steuermindernd berücksichtigt wurden, wobei der Haushaltsansatz trotzdem überschritten wurde.
Die derzeitige und die vorgeschlagene Regelung im synoptischen Überblick:
Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer
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