Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3410/25  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:11.47.02-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.10.2025 
Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.11.2025    Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Stellplatzsteuer knüpft an die Standplatzmiete einschließlich Nebenkosten an.

 

Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass in einigen Fällen Pauschalmieten entrichtet werden, in denen Verbrauchskosten (Wasser-/Strom) enthalten sind, aber nicht separat aufgeschlüsselt werden.

Diese Verbräuche unterliegen jedoch nicht der Besteuerung, da sie keinen besonderen Aufwand darstellen, weil sie am Heimatort erspart werden. Dies führt zu Schätzungen und Ungleichbehandlungen.

 

Die im Rahmen der Verarbeitung der Steuererklärungen 2024 gewonnenen Erkenntnisse sollten in eine satzungsmäßige Präzisierung des Mietwerts einfließen.

Es sollte daher eine Regelung getroffen werden, dass in Fällen, in denen Verbräuche einen nicht bezifferten Anteil der Stellplatzmiete darstellen, pauschal ein satzungsgemäßer Anteil hierfür von der Stellplatzmiete abgezogen wird.

Dem Satzungsgeber steht für Sachverhalte, die nicht explizit ermittelt werden können, das Recht zu, an der Wahrscheinlichkeit orientierte pauschale Regelungen zu treffen.

Der vorgeschlagene Anteil von 175,00 € wurde ermittelt, indem ein Durchschnittswert aus den im Rahmen der Steuerfestsetzung 2024 von den steuerpflichtigen im Einzelnen vorgebrachten Verbrauchskosten gebildet wurde.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die problematische Vertragskonstellation (inkludierte nicht bezifferte Verbrauchskosten) einen geringen Teil der Steuerfälle betrifft. Es sind daher keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Da die Stellplatzsteuer an die Stellplatzmieten anknüpft, die tendenziell steigen dürften, erfolgt auch hierüber ein Ausgleich.

Anzumerken ist, dass nach Bekanntwerden der Problematik im Rahmen des Verwaltungshandels aus Gerechtigkeitsgründen bereits bei den Festsetzungen für 2024 von den pflichtigen Personen erklärte Verbräuche ohnehin bereits steuermindernd berücksichtigt wurden, wobei der Haushaltsansatz trotzdem überschritten wurde.

 

Die derzeitige und die vorgeschlagene Regelung im synoptischen Überblick:

 

Derzeitige Fassung des § 2 Absatz 7

Vorgeschlagene Fassung des § 2 Absatz 7

Mietwert ist die für den Erhebungszeitraum zu zahlende Standplatzmiete zuzüglich der auf den/die Stellplatzinhaber/in umgelegten Ausgaben, die dem/der Platzbetreiber/in durch die Bewirtschaftung des Platzes entstehen (Nebenkosten). Sofern im Standplatzmietvertrag lediglich eine Standplatzmiete bzw. eine Standplatzmiete inklusive Nebenkostenpauschale ausgewiesen wird, gilt diese als Mietwert.
In Fällen von Eigennutzung ist die für vergleichbare Standplätze zu zahlende Standplatzmiete einschließlich Nebenkosten zugrunde zu legen.
 

 

Mietwert ist die für den Erhebungszeitraum zu zahlende Standplatzmiete einschließlich der umgelegten allgemeinen Nebenkosten. Individuell verbrauchsabhängige Kosten (insbesondere Strom- und Wasserkosten) sind nicht Teil des Mietwerts. Werden diese Kosten vertraglich nicht gesondert ausgewiesen, wird hierfür ein pauschaler Abzugsbetrag von 175,00 € je Stellplatz und Erhebungszeitraum berücksichtigt. Nicht einzubeziehen sind außerdem Entgelte für zusätzliche Personen, Haustiere oder sonstige optionale Sonderleistungen.

In Fällen von Eigennutzung ist die für vergleichbare Standplätze zu zahlende Standplatzmiete einschließlich Nebenkosten, gegebenenfalls vermindert um den Abzugsbetrag, zugrunde zu legen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. NTS Entwurf pdf (8 KB)