Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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 Herr Fenner informiert über den geplanten Investitionszuschuss und erläutert, dass die genannte Kindertagesstätte einer grundlegenden Sanierung bedarf. Die Gesamtkosten belaufen sich laut seinen Informationen auf rund 500.000,00 €. Die nun beantragte Maßnahme stelle einen deutlichen Mehrwert für die betreuten Kinder dar. Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit wird vorgeschlagen, dass die Stadt die Hälfte der Mehrkosten für die Fußbodenheizung übernimmt. 
 Herr Jaekel äußert sich zurückhaltend und erklärt, dass er dem Vorschlag aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht zustimmen könne. 
 Herr Stein erkundigt sich, warum der Einbau der Fußbodenheizung nicht bereits zu Beginn der Maßnahme vorgesehen war, obwohl dies aus seiner Sicht bei der Planung hätte berücksichtigt werden müssen. 
 Herr Fenner entgegnet, dass ohnehin eine neue Heizungsanlage hätte verbaut werden müsse. Es gehe nun nur um die Mehrkosten für die Fußbodenheizung im Verhältnis zu einer Standardheizung mit Heizkörpern an den Wänden. Mit dem Eigentümer sei besprochen gewesen, dass der Antrag rechtzeitig vor der Maßnahme zu stellen ist. Dies wurde dann leider aber erst sehr spät getan. Dennoch betont Herr Fenner, dass man sich über den Standort insgesamt glücklich schätzen könnte: Es stehen 20 Betreuungsplätze zur Verfügung, die Miete sei langfristig festgeschrieben und ein erheblicher Teil dieser Miete sowie von weiteren laufenden Kosten werde vom Eigentümer erstattet. 
 Auf Nachfrage von Herrn Casprowitz, ob alle städtischen Kindertagesstätten mit Fußbodenheizung ausgestattet seien, antwortet Herr Fenner, dass die Kita Lübscher Mühlenberg über eine solche Heizung verfüge. 
 Herr Raloff ergänzt, dass es sich um eine laufende Baumaßnahme handele und der Eigentümer eine rechtzeitige Abstimmung mit der Stadt versäumt habe. Die Frage sei hier tatsächlich gewesen, ob das Gebäude noch saniert werden könne. Die Krippe sei aber wichtig um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. 
 Herr Fenner erklärt weiter, dass ursprünglich von Seiten der Verwaltung angenommen wurde, der Einbau der Fußbodenheizung würde ohne Antrag auf einen Investitionskostenzuschuss erfolgen. Inzwischen sei jedoch ein entsprechender Antrag gestellt worden. 
 Es folgt eine kontroverse und intensive Diskussion. Beschluss: Dem Antrag des Eigentümers auf Zahlung eines Investitionskostenzuschusses für das Einbringen einer Fußbodenheizung in ein Gebäude, welches für die Betreuung von Krippenkindern genutzt wird, wird grundsätzlich entsprochen. Die Höhe des Investitionskostenzuschusses ist auf 50 % der Mehrkosten, aber maximal 13.500 €, begrenzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 
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