Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]()  | 
		![]()  | 
	||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
 Sachverhalt:In einem Gebäude, welches durch die Stadt Neustadt in Holstein für die Betreuung von Krippenkindern genutzt wird, gab es erhebliche Baumängel und Schäden am Gebäude, welche durch eine umfangreiche Sanierung auf Kosten des Eigentümers behoben wurden. 
 Im Zuge der Sanierung soll nun eine Fußbodenheizung in die Räumlichkeiten eingebracht werden. Diese wird anstelle einer herkömmlichen Wandheizung verbaut. Dies bietet für den Nutzer einen Mehrwert, da Unfallgefahren am Heizkörper und Heizungsrohren ausgeschlossen werden. Darüber hinaus herrscht, besonders für spielende und krabbelnde U3 Kinder, ein angenehmes Raumklima. Außerdem sind alle Wände frei von Heizungen und der Raum kann noch besser genutzt werden. 
 Für die Zeit der Sanierungsarbeiten konnte das Gebäude nicht für die Betreuung von Krippenkindern genutzt werden. Es wird seitens der Stadt Neustadt in Holstein eine Mietminderung in Höhe von 100 % geltend gemacht. Die darüberhinausgehenden Kosten in Höhe von 1.613,53 €, die für die provisorische Betreuung der Kinder entstanden sind, werden ebenfalls vom Eigentümer übernommen. Im Gegenzug wird vorgeschlagen, dass sich die Stadt Neustadt in Holstein aufgrund der umfassenden Sanierungsarbeiten und des Mehrwertes mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50 %, maximal 13.500 € an den Mehrkosten für die Fußbodenheizung im Vergleich zu einer Wandheizung beteiligt. Die genauen Mehrkosten werden nach Abschluss der Maßnahme durch den Eigentümer nachgewiesen. Beschlussvorschlag:Dem Antrag des Eigentümers auf Zahlung eines Investitionskostenzuschusses für das Einbringen einer Fußbodenheizung in ein Gebäude, welches für die Betreuung von Krippenkindern genutzt wird, wird grundsätzlich entsprochen. Die Höhe des Investitionskostenzuschusses ist auf 50 % der Mehrkosten, aber maximal 13.500 €, begrenzt. Finanzielle Auswirkungen:
 
 Nachhaltigkeitseinschätzung: 
 
 Anlage/n:Antrag des Eigentümers (nicht öffentlich)  | 
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]()  | 
		![]()  | 
	||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||