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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3411/25 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses verdeutlicht anhand der Darstellung des Vorberatungsbeschlusses das entstandene Defizit in Höhe von etwa 2 Mio. € durch Einbrüche im Gewerbesteueraufkommen und der ausgebliebenen Gewinnausschüttung der Stadtwerke. Der Fehlbetrag werde durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zum Zwecke des Haushaltsausgleiches beglichen.

 

Diskussion:

Herr Vowe führt an, dass der erstmalig wieder seit Jahren ohne Defizit geplante Ursprungshaushalt 2025 durch einmalige Effekte beeinflusst wurde. Der auszukehrende Rücklagenbetrag, der für das Defizit aufzuwenden sei, entspreche als Rückzahlung der zu korrigierend gewesenen gewerbesteuerlichen Vorauszahlung den Mehreinnahmen des Vorjahres. Man zahle mithin wieder aus, was in 2024 zuviel eingenommen wurde. Dieser einmalige Umstand sei für sich alleine betrachtet nicht besorgniserregend, dennoch müsse die Stadt in Zukunft intensiv an der Haushaltsstruktur arbeiten. Die Ausgabesituation sei bedeutend zu verbessern. Die CDU-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Cremer schickt zu seinem Diskussionsbeitrag zunächst die Zahlen 14, 25 und 170 vorweg. Die BGN-Fraktion habe in ihrer Fraktionssitzung das Zahlenwerk intensiv auf Einnahme- und Ausgabeverbesserungen durchgearbeitet und dabei festgestellt, dass die erarbeiteten Vorschläge auf keine breite Zustimmung träfen. So diskutierte man letztlich um kleine Beträge, die im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Haushaltes keine erkennbaren Auswirkungen erreichten. Die Haushaltssituation der Stadt könne so nicht verbessert werden. Für ihn sei es für die Bemühungen der Stadt bezeichnend, dass den Gästen und Teilnehmenden bei Gremiensitzungen nicht mal mehr Getränke zur Verfügung gestellt würden. Dieses habe die Selbstverwaltung selbst beschlossen. Die Stadt komme durch Sparbemühungen nicht aus dem Schuldenturm heraus und müsse andere Wege gehen. 14 % der Steuereinnahmen des Bundes würden an die Kommunen weitergereicht. Die Kommunen würden jedoch 25 % der gesamtstaatlichen Aufgaben erfüllen. Dieses Ungleichgewicht werde seit Jahrzehnten von oben nach unten durchgereicht und führe zu einem Anwachsen der kommunalen Schulden auf 170 Mrd. € im vergangenen Jahr. Die Stadt diskutiere bereits Einsparungen in infrastrukturellen Bereichen. Ohne gute Infrastruktur würde das Gewerbe wiederum abwandern, sowie auch die Einwohnerzahlen und touristischen Einnahmen zurückgehen. Die Stadt müsse darauf hinwirken, dass neue Gewerbegebiete, wie in den jüngsten Sitzungen beschlossen, schnell aktiviert und in die Akquise gehen würden. Die Selbstverwaltung und Verwaltung seien dabei als Team gefragt, die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe zu ermöglichen. In der Summe seien in den vergangenen 20 Jahren die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt ständig gestiegen und Arbeitsplätze dabei gesichert worden. Es sei nicht nur, wie von Herrn Vowe bereits dargelegt, die Ausgabesituation zu beleuchten, sondern neue Einnahmen zu schaffen. Wenn man sich nicht mit den anderen Kommunen, die in gleicher Situation seien, zusammenschließe und dafür sorge, dass die Steuergelder gerechter an die Kommunen fließen würden, komme man nicht aus der Schuldensituation heraus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Heckel stellt Frau Becker Barbarello dar, dass nach einer Entnahme in der vorgeschlagenen Höhe die Ausgleichsrücklage etwa 13 Mio. € betrage aber der genaue Wert noch abhängig vom Ergebnis des Jahresabschlusses sei.

 


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.832.400

3.788.700 

50.342.900 

48.386.600 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.929.500 

2.636.700 

50.146.900 

50.439.700 

 

Jahresüberschuss

0 

1.152.000 

196.000  

0 

 

Jahresfehlbetrag

1.097.100 

0 

0 

2.053.100 

 

Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

2.053.100 

0 

0 

2.053.100 

 

Jahresfehlbetrag nach Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

0 

2.053.100 

2.053.100 

0 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

 

1.323.200 

 

3.761.500 

 

49.045.100  EUR

 

46.606.800 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

 

2.880.500 

 

2.636.700 

 

46.454.500  EUR

 

46.698.300 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

0 

 

6.288.900 

 

24.128.800 

 

17.839.900 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

894.700 

 

7.165.300 

 

27.143.700 

 

20.873.100 

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 21.355.000 

auf 15.526.100 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 18.550.000 

auf 44.206.700

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür