Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Becker Barbarello leitet zur Vorlage ein und fasst die Inhalte des Vorberichtes zum Nachtragshaushalt zusammen. Sie geht dabei besonders auf das Zustandekommen des sich nunmehr darstellenden Defizits in Höhe von etwa 2 Mio. € durch Einbrüche im Gewerbesteueraufkommen und der ausgebliebenen Gewinnausschüttung der Stadtwerke ein, führt aber auch Minderausgaben im Personalkostenbereich aufgrund verschobener Einstellungen und Nichtbesetzungen von Stellen an.
Auf Nachfrage von Herrn Klemp hinsichtlich der zu erwartenden Reaktion der Kommunalaufsichtsbehörde stellt Frau Becker Barbarello dar, dass – sofern sich der Hauptausschuss für die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage entschließe – der Haushalt weiterhin genehmigungsfrei und allenfalls ein Warnhinweis zu erwarten sei. Der Finanzmittelbestand sei derzeit noch positiv, werde aber verbraucht. Hier müsse gegengesteuert werden.
Herr Vowe plädiert für die Inanspruchnahme der Rücklage und erkundigt sich nach Möglichkeiten, Zweckentfremdungszinsen aus Städtebaufördermitteln zu vermeiden. Frau Weise schildert die seit Jahren bekannte Problematik. Fördermittelgeber seien zur Zinserhebung verpflichtet. Verzögerungen in den Maßnahmen seien nicht durch die Stadt beeinflussbar. Teilweise lägen Förderanträge monatelang vor, ohne dass ein Maßnahmenbeginn genehmigt werde. Ohne vorherige Abrufe der Städtebaufördermittel könne hingegen gar nicht erst auf die Mittel zugegriffen werden. Auf weitere Nachfrage erläutert Herr Günther, dass die vorliegenden Fremdgelder nicht angelegt werden können. Es entfalle zudem ein hoher Zinssatz auf die Zweckentfremdungszinsen. Eine interne Verrechnung der Nachforderungszinsen mit dem Förderungsvolumen sei nicht zulässig.
In der weiteren Diskussion mit Wortbeiträgen der Herren Gerthenrich, Spieckermann, Stein, Albers, Thiele, Klemp, Vowe und Dr. Böckenhauer werden Konsolidierungsmaßnahmen umrissen, eine nötige Haushaltsdisziplin sowohl von Verwaltung als auch Selbstverwaltung eingefordert und die Bestimmung von Maßnahmenstandards, Strategien und Zielsetzungen zur Ausgabenbegrenzung skizziert,
Auf Anregung der Finanzabteilung wird der Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung wie folgt um die Rücklagenentnahme ergänzt:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2 Es werden neu festgesetzt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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