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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3411/25 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Frau Becker Barbarello leitet zur Vorlage ein und fasst die Inhalte des Vorberichtes zum Nachtragshaushalt zusammen. Sie geht dabei besonders auf das Zustandekommen des sich nunmehr darstellenden Defizits in Höhe von etwa 2 Mio. € durch Einbrüche im Gewerbesteueraufkommen und der ausgebliebenen Gewinnausschüttung der Stadtwerke ein, führt aber auch Minderausgaben im Personalkostenbereich aufgrund verschobener Einstellungen und Nichtbesetzungen von Stellen an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Klemp hinsichtlich der zu erwartenden Reaktion der Kommunalaufsichtsbehörde stellt Frau Becker Barbarello dar, dass – sofern sich der Hauptausschuss für die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage entschließe – der Haushalt weiterhin genehmigungsfrei und allenfalls ein Warnhinweis zu erwarten sei. Der Finanzmittelbestand sei derzeit noch positiv, werde aber verbraucht. Hier müsse gegengesteuert werden.

 

Herr Vowe plädiert für die Inanspruchnahme der Rücklage und erkundigt sich nach Möglichkeiten, Zweckentfremdungszinsen aus Städtebaufördermitteln zu vermeiden.

Frau Weise schildert die seit Jahren bekannte Problematik. Fördermittelgeber seien zur Zinserhebung verpflichtet. Verzögerungen in den Maßnahmen seien nicht durch die Stadt beeinflussbar. Teilweise lägen Förderanträge monatelang vor, ohne dass ein Maßnahmenbeginn genehmigt werde. Ohne vorherige Abrufe der Städtebaufördermittel könne hingegen gar nicht erst auf die Mittel zugegriffen werden.

Auf weitere Nachfrage erläutert Herr Günther, dass die vorliegenden Fremdgelder nicht angelegt werden können. Es entfalle zudem ein hoher Zinssatz auf die Zweckentfremdungszinsen. Eine interne Verrechnung der Nachforderungszinsen mit dem Förderungsvolumen sei nicht zulässig.

 

In der weiteren Diskussion mit Wortbeiträgen der Herren Gerthenrich, Spieckermann, Stein, Albers, Thiele, Klemp, Vowe und Dr. Böckenhauer werden Konsolidierungsmaßnahmen umrissen, eine nötige Haushaltsdisziplin sowohl von Verwaltung als auch Selbstverwaltung eingefordert und die Bestimmung von Maßnahmenstandards, Strategien und Zielsetzungen zur Ausgabenbegrenzung skizziert,

 

Auf Anregung der Finanzabteilung wird der Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung wie folgt um die Rücklagenentnahme ergänzt:

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.832.400

3.788.700 

50.342.900 

48.386.600 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.929.500 

2.636.700 

50.146.900 

50.439.700 

 

Jahresüberschuss

0 

1.152.000 

196.000  

0 

 

Jahresfehlbetrag

1.097.100 

0 

0 

2.053.100 

 

Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

2.053.100 

0 

0 

2.053.100 

 

Jahresfehlbetrag nach Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

0 

2.053.100 

2.053.100 

0 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

 

1.323.200 

 

3.761.500 

 

49.045.100  EUR

 

46.606.800 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

 

2.880.500 

 

2.636.700 

 

46.454.500  EUR

 

46.698.300 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

0 

 

6.288.900 

 

24.128.800 

 

17.839.900 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

894.700 

 

7.165.300 

 

27.143.700 

 

20.873.100 

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 21.355.000 

auf 15.526.100 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 18.550.000 

auf 44.206.700

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür