Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Rieger erläutert, die Stadt habe eine Rechtsberatung bei einer Juristin in Anspruch genommen, die die starke Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit nach Art. 28 GG durch die im Bereich Lübscher Mühlenberg und Deepensoll geplanten regionalen Grünzüge bestätigt habe. Die Stadt habe durch ihre Flächennutzungsplanung regelmäßig die Absichten ihrer Planung geäußert. Durch die Regionalplanung werde der regionale Grünzug entgegen seiner eigentlichen Zielsetzung als Instrument des Verhinderns eingesetzt. Zudem stehe die Regionalplanung im Widerspruch zur Landesplanung aus demselben Hause, die eine Entwicklungsachse an der Autobahn A1 vorgegeben habe. Auch in der Kommunikation mit der Stadt habe es deutliche Widersprüche gegeben.
Diskussion: Herr Dr. Böckenhauer merkt an, Art. 20a GG beinhalte mit Blick auf den Schutz der Umwelt eine Begrenzung der Planungshoheit. Die Landesregierung habe beschlossen die Flächenversiegelung zu begrenzen. Herr Rieger entgegnet, das Land müsse dennoch eine Abwägung zwischen Umweltschutz und Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt nachweisen.
Es entsteht eine Diskussion zur Frage der Erhaltung der Grünzüge und der Ansiedelung bzw. Platzierung von Gewerbegebieten. Herr von Hörsten verweist auf die vorangegangenen Beschlüsse, deren Konsequenz die Vorlage sei.
Beschluss: Dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zur Neuaufstellung der Regionalpläne (Planungsraum III) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung fristgerecht über das Beteiligungsportal BOB-SH einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
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