Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 08. April 2025 den zweiten Entwürfen der Landesverordnungen zur Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zugestimmt. Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft vom 08. Mai bis 08. August 2025. Der Entwurf für den Planungsraum III betrifft unter anderem das Stadtgebiet Neustadt in Holstein. In zwei Bereichen ergeben sich aus Sicht der Stadt erhebliche Bedenken gegen die Festsetzungen als "Regionaler Grünzug": - Fläche nördlich des Bebauungsplans Nr. 90 - Bereich "Deepensoll" Beide Flächen sind im aktuellen Regionalplanentwurf als „regionaler Grünzug“ ausgewiesen. Diese Festsetzung steht in direktem Widerspruch zu den städtebaulichen Planungszielen der Stadt Neustadt in Holstein. Für beide Bereiche wurden durch die Stadtvertretung jeweils Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne (Nr. 98 und 99) sowie entsprechende Flächennutzungsplanänderungen (2. und 3. Änderung) gefasst. Die Einordnung als regionaler Grünzug würde eine städtebauliche Entwicklung dort faktisch ausschließen und widerspräche der kommunalen Planungshoheit sowie der Zielsetzung, eine städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die ausliegenden Unterlagen für den Regionalplan zum Planungsraum III sind zu finden unter: https://www.bolapla-sh.de/verfahren/e651bd21-bef6-42f8-9a6e-cfda0cb9ce81/public/detail Der Entwurf der Stellungnahme wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt. Beschlussvorschlag:Dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zur Neuaufstellung der Regionalpläne (Planungsraum III) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung fristgerecht über das Beteiligungsportal BOB-SH einzureichen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Keine |
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