Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Vor Aufnahme des Tagesordnungspunktes unterbricht der Vorsitzende auf Antrag von Frau Giszas die Sitzung für eine Lüftungspause von 21:05 bis 21:18 Uhr.
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erklärt, dass die Gebietsbezeichnung der Vorlage mit Dörpstede nicht richtig sei und es Mastkobener Weg heißen müsse. Der Weg im nördlichen Bereich des Lageplanes sei der Hohen Ellhornweg. Weiter führt er zur kontroversen Diskussion in der Vorberatung aus, verliest in Teilen den Beschlussvorschlag des Fachausschusses und erläutert die Bedeutung der danach darzustellenden Sonderbauflächen. Auch habe der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Vorberatung die Vorlage aus Oktober 2024 beraten und erneut bestätigt, die die Einstellung der Planungen aus dem Ursprungsbeschluss 2022 zum Inhalt gehabt habe. Er habe sich hinsichtlich der Wirkung dieser Vorlage an die Kommunalaufsicht gewandt, die jedoch bestätigt habe, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bindend sei.
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass die Übernahme der Bereichsbezeichnung aus einer bislang fehlerhaften amtlichen Kartierung heraus erfolgte und im Rahmen der Beschlussfassung korrigiert werde.
Diskussion: Herr Klemp stellt für die BGN-Fraktion den Antrag, in Ziffer 1 des Beschlussvorschlages das Wort Sonderbauflächen durch die Worte gemischte Bauflächen zu ersetzen, und begründet den Antrag, als dass das ausgewiesene Gebiet nicht zu touristischen Zwecken geeignet sei; weder für die Nutzung als Wohnmobilstellplatz noch für die Erstellung kleinerer Häuser für einen touristischen Nutzungsbereich.
Herr Vowe erklärt, dass der BGN-Antrag in Absprache mit den Fraktionen der CDU und der SPD erfolgt sei und die infrastrukturellen Bedenken bei einer Nutzung entsprechend des Beschlussvorschlages geteilt würden. In Anbetracht der zwischenzeitlichen Entwicklungen müsse von der Vorgabe, vorerst keinen weiteren Wohnraum zu schaffen, mittlerweile abgewichen werden. Unter anderem plane die Bundespolizei ihren Standort um über 100 Mitarbeitende zu erweitern. Er wolle für das weitere Verfahren anregen, dass die Stadt entweder mit den ansässigen Baugenossenschaften und Projektträgern oder alleine prüfe, ob bezahlbarer Wohnraum an dieser Stelle für die in der Stadt beschäftigten Menschen bei gesicherter Finanzierungsmöglichkeit realisiert werden könne.
Frau Giszas ergänzt, dass die Planungsänderung darauf abziele, keine weiteren touristischen Flächen an der Stelle zu bevorraten. Die SPD-Fraktion werde größtenteils dem Änderungsantrag zustimmen. Es herrsche bei der Entwicklung kein planerischer Zeitdruck. Man könne in Ruhe ggf. auch überlegen, eine Fläche für einen Kindergarten vorzuhalten.
Herr Cremer führt ausgiebig zum bisherigen Konsens aus, aufgrund infrastruktureller Bedenken trotz Wohnungsnot keinen weiteren Wohnraum im Stadtgebiet schaffen zu wollen; Schul- und Kitakapazitäten seien in Neustadt in Holstein schlichtweg ausgeschöpft. Vom Bund über Land und Kreise würden immer mehr Aufgaben an die Kommunen gedrückt. Aus Kostengründen den Zuzug von Familien und Kindern zu vermeiden sei für eine Kommune wie Neustadt in Holstein der Gipfel des Zynismus. Insofern könne er die Änderung des Beschlusses und die Eröffnung einer Möglichkeit für bezahlbaren Wohnraum wohlwollend mittragen. Auch sozialer Wohnraum solle dort geschaffen werden, um das Angebot für die zahlreichen Anspruchsberechtigten zu erweitern.
Frau Weise erläutert, dass gemischte Bauflächen nach Baugesetzbuch Wohnen, Gewerbe und sonstige, sich gegenseitig nicht beeinträchtigende Bereiche ermöglichen würden. Es sei keine reine Wohnbaufläche. Sie danke Herrn Cremer für die Erinnerung an den Beschluss, dass die Stadt eigentlich behutsam mit der Wohnbauentwicklung umgehen wolle. Die Verwaltung habe ursprünglich aus diesem Grunde und vor dem Hintergrund der 1.400 im Stadtgebiet noch in Planung befindlichen Wohnungen und weiterer anstehender Entwicklungsplanungen bewusst keine Wohnflächen vorgeschlagen, sondern einen temporären Nutzungsvorschlag zur touristischen Nutzung unterbreitet.
Herr Dr. Böckenhauer knüpft an Frau Weises Vortrag an und unterstreicht die Argumentation für die Zielstellung, die städtebauliche Entwicklung an die vorhandenen Kapazitäten, insbesondere im Kita- und Schulbereich anzupassen, wie es seinerzeit vom Bauamt umfassend und überzeugend dargelegt worden sei. Die Fraktionen von DU und B‘90/GRÜNE seien – anders als in den vergangenen Jahren noch – nicht an der Vorbesprechung des nun davon abweichenden Änderungsantrages beteiligt gewesen. Der durch die Regionalplanung des Landes aufgekommene Aktionismus könne nicht nachvollzogen werden. Die Verwaltung reagiere auf das Ansinnen der Bevorratung von unversiegelten Grünflächen mit kurzfristigen Wohnmobilstellplatzplanungen an nicht geeigneter Stelle. Eine Planungsänderung auf gemischte Bebauung beinhalte nun auch Gewerbe. Ob ein solches Gebiet an der Stelle gewollt sei, müsse bezweifelt werden. Die Fraktion DU sei der Meinung, dass es bei der Zurückstellung der Planung bleiben solle. Man locke mit den bereits ausgewiesenen Wohngebieten im Lüb’schen Mühlenberg Auswärtige an und könne nicht davon ausgehen, dass jemand aus dem Stadtbereich besser in der Lage sei, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch für den Bereich am Deepensoll sei abzusehen, dass es sich um ein Premiumangebot handeln werde; man schaffe hier wie auch Am Holm bereits keinen Platz für Menschen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen seien. Man müsse Investoren finden, die trotz hoher Marktpreise das Interesse haben, günstigen Wohnraum anzubieten.
Frau Giszas erwidert, dass sich der Diskussionsbeitrag von Herrn Vowe bereits ausdrücklich auf bezahlbaren Wohnraum bezogen habe. Die Stadt habe keine großen Einflussmöglichkeiten auf Investoren für Grundstücke, die nicht der Stadt gehören.
Der Vorsitzende stellt den antragsgemäß geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 3. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Mastkobener Weg und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf Teilen der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen gemischte Bauflächen dargestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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