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Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3362/25 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt einleitend zur Vorberatung im Fachausschuss aus, bei der angesichts der im Planungsbereich vermuteten Ausgleichsflächen Irritationen aufgetreten seien. Er zitiert hierzu die entsprechenden Passagen der Begründung des B-Planes 90 zu dessen Ausgleichs- und Grünflächen. Er verliest den Beschlussvorschlag der Vorberatung.

 

Diskussion:

Herr Vowe erklärt, dass auch innerhalb der Bevölkerung und des Gewerbes die Planung Irritationen hervorgerufen habe. Die CDU-Fraktion stelle den

Antrag,

in Ziffer 1 des Beschlussvorschlages die Worte „und Sonderflächen“ zu streichen.

 

Herr Klemp erklärt, dass die BGN-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung nicht folge, was er bei der Beratung des kommenden Tagesordnungspunktes erläutern werde. Seine Fraktion werde den CDU-Antrag mittragen.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass die DU-Fraktion gegen die Planung von Gewerbe- und Sonderflächen an dieser Stelle sei. Die Stadt brauche zwar das Gewerbe und die Gewerbesteuereinnahmen, jedoch sei in der Vorberatung durch den Bürgermeister verdeutlicht worden, dass lediglich 15 % der Gewerbetreibenden Gewerbesteuer zahlen müssten. Dieses bedinge, dass man bei der Planung dafür Sorge tragen müsste, dass die Wahrscheinlichkeit der Ansiedlung von gewerbesteuerpflichtigen Betrieben groß sei. Wenn hier ein Einzelhandelsstandort eröffnet werde, führe dieses zu Beeinträchtigungen an anderer Stelle, die sich wiederum auf das dortige verlässliche Gewerbesteueraufkommen auswirken würden. Bis März bzw. April 2025 sei allen klar gewesen, dass für das riesige Baugebiet am Lüb’schen Mühlenberg die Ausgleichsflächen dort vorgehalten würden. Es sei die Anlegung eines Stadtwaldes im Gespräch gewesen und auch der Grundstückseigentümer habe die Entwicklung weiterer Grünanlagen vorgesehen, um der zunehmenden Versiegelung von Flächen, die immer mehr zum Artensterben führe, entgegenwirken zu können. Für ihn seien diese Absichten in einer Nacht- und Nebelaktion mit der nun vorliegenden Planung an der Selbstverwaltung vorbei nach einer unverbindlichen Vorstellung im Fachausschuss auf die Tagesordnung gekommen. Das knappe Vorberatungsergebnis sei unglücklich gewesen. Er wisse um die Mehrheiten im Hause, bittet aber dennoch, sich gegen Gewerbeflächen auszusprechen; Kleingewerbe und Einzelhandel würden der Stadt an dieser Stelle nicht helfen.

 

Herr Geffken schließt sich seinem Vorredner an. Auch die Fraktion B‘90/GRÜNE sei erschrocken, wie leichtfertig die Ausgleichsflächen für Gewerbezwecke weggewischt würden. Die Beteiligung der Selbstverwaltung sei unglücklich gelaufen - man fühlte sich überrumpelt.

 

Frau Giszas führt an, dass die SPD-Fraktion ambivalent der vorgestellten Planung gegenüberstehe. Der ursprüngliche Ansatz der SPD und der BGN sei vor 20 Jahren gewesen, in dem Baugebiet kein Gewerbe anzusiedeln. Auch die SPD-Fraktion sei bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass die Planungsfläche die Ausgleichsfläche für das Baugebiet Lüb’scher Mühlenberg sei. Mittlerweile würden jedoch viele junge Gewerbetreibende auf der Suche nach Flächen seien. Diesen Betrieben müsse wenigstens eine Chance eröffnet werden, nicht aber der Firma EDEKA.

 

Herr Vowe erweitert seine einleitenden Ausführungen dahingehend, als dass er sich nicht überrumpelt fühle. In der im März stattgefundenen Fachausschusssitzung sei im nichtöffentlichen Teil die zügige Planung begründet worden. Die Landesplanungsbehörde sei in der Aufstellung des Regionalplanes und sehe einen Grünordnungszug für die Flächen vor, der dazu führen würde, dass der Stadt keine bauliche Entwicklung an der Stelle ermöglicht würde. Auch die seit Jahren laufende Entwicklung eines weiteren interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Sierksdorf stagniere. Es bestehe seiner Kenntnis nach die Gefahr, dass zumindest ein Gewerbebetrieb die Stadt wegen dringender Erweiterungserfordernisse verlassen werde. Die CDU-Fraktion hoffe, dass durch die Bereitstellung des innerstädtischen Gewerbegebietes Gewerbesteuereinnahmen ausschließlich der Stadt zu Gute kämen und die absehbare Flächenbereitstellung den Druck aus dem Kessel der Neustädter Gewerbebetriebe nehme.

 

Herr Cremer macht deutlich, dass die Selbstverwaltung sich zwar einig sei, ihren Fokus auf die Steigerung von Gewerbesteuereinnahmen zu legen, sich jedoch in Teilen deutlich gegen weitere Ansiedlungsmöglichkeiten im Stadtbereich ausspreche. Wenn man anspruchsvolles Gewerbe zur Sicherung weiterer Gewerbesteuereinnahmen haben möchte und das Angebot bereichern wolle, müsse man auch die entsprechenden Flächen bereitstellen. Die in Rede stehende Fläche sei mit der Autobahnanbindung und vor dem Hintergrund der entstehenden Beltquerung geradezu prädestiniert für intelligentes Gewerbe und erfordere ein aktives Herangehen der Stadt.

 

Herr Geffken ergänzt, dass man sich auch überlegen müsse, was für ein Ort die Stadt Neustadt in Holstein sein wolle. Man sei sich einig, was die Entwicklungserfordnisse angehe. Zwei Gewerbegebiete wie in der Eutiner Straße in den Eingangsbereichen der Stadt seien jedoch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - erst recht nicht der Anwohnenden im Lüb’schen Mühlenberg. So präferiere er eher die Auseinandersetzung mit der Gemeinde Sierksdorf hinsichtlich der Prüfung weiterer Möglichkeiten als eine Umsetzung dieses Beschlusses.

 

Herr Heckel erklärt, dass er das Argument der gesteigerten Gewerbesteuereinnahmen durch Entwicklung eines Gewerbegebietes nicht mittrage. Etwaige Einnahmen durch einen EDEKA-Markt würden zulasten anderer Betriebe gehen. Er wiederholt, dass lediglich 15 % der Gewerbetreibenden Gewerbesteuer zahlen würden. Selbst wenn ein Investor die Erschließungs- und Straßenbaukosten trage, würden der Stadt weitere Investitionskosten für ihre Infrastruktur entstehen. Er habe sich bereits bei der Planung des Kreisverkehres nach einer Einfahrtsmöglichkeit in den nördlichen Lüb’schen Mühlenberg erkundigt und ihm wurde von dem damaligen Städtebauplaner erklärt, dass dieses aufgrund der Geländesteigung nicht gehen würde. Nun solle auf einmal ein Gewerbegebiet in Terrassenform mit kleinen Parzellen dort entstehen. Er zitiert abschließend den als Weissagung der Cree bekannten Leitspruch der Umweltbewegung.

 

Der Vorsitzende lässt über den antragsgemäß geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg" (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf den Teilen der bisher als Grünfläche genutzten Fläche sollen gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.