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Auszug - Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3361/25 Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3362/25
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel verweist auf die Diskussion des vorherigen Tagesordnungspunktes und verliest teilweise den Beschlussvorschlag der Vorberatung.

 

Diskussion:

Herr Vowe erklärt, dass die CDU-Fraktion entsprechend des vorherigen Tagesordnungspunktes den               Antrag stelle,

den Beschlussvorschlag in Ziffer 1 nach Satz 1 zu ändern in „Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Erschließung des Gewerbegebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

Man solle dann auch – was auch für Beschluss zur Änderung des F-Planes gelte – den Sachverhalt und die Abbildung 1 anpassen.

 

Herr Klemp leitet mit der Feststellung ein, dass aus seiner und der Sicht der BGN-Fraktion Neustadt in Holstein eine Wohnstadt sei. Angesichts der Finanzlage und der anstehenden Investitionen sei jedoch die Ansiedlung von Gewerbe vonnöten. Wenn man auf der Ausgabenseite nichts oder nur wenig tun könne, müsse die Einnahmeseite vorangetrieben werden. Die BGN-Fraktion stelle den

Antrag,

den Passus „ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festzusetzen“ zu streichen und dafür folgende Formulierung einzusetzen: „Es wird das folgende Planungsziel verfolgt: Es soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes für die Ansiedlung eines Supermarktes, Lebensmitteleinzelhandels, wird ausgeschlossen.“

In Unkenntnis von zahlreichen Kennzahlen sei er anfangs der Meinung gewesen, dass der Markt sich selbst bei Einrichtung eines weiteren Lebensmittelhandels regele. Die Versorgungslage in Neustadt in Holstein sei jedoch mit elf Lebensmittelmärkten und Systemanbietern vollständig ausreichend. Mit mehr als 1.000 m² Verkaufsfläche je 1.000 Einwohnende liege man bereits um ein Zweifaches über der Empfehlung, wobei touristische Verschiebungseffekte in der Saison zu berücksichtigen seien. Ein weiterer Markt mit 800 m² sei daneben bereits in Planung. Ein weiterer Vollsortimenter in der Stadt werde nicht zu einer gewünschten Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen führen, sondern lediglich für Verdrängung sorgen. Diese Faktoren seien den Hauptausschussmitgliedern jüngst durch die Geschäftsführenden von REWE, Famila und auch dem Projektentwickler des EDEKA-Vorhabens dargelegt worden. Ein Verdrängungsprozess sei dabei von allen Seiten bestätigt worden. Die dann zu erwartenden Veränderungen der Versorgungssituation im Innenstadtbereich und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt können nicht im Interesse der Stadt sein. Ihm stelle sich die Chronologie des Projektes so dar, als dass die Verwaltung am 12.03.2025 im Planungs-, Umwelt und Bauausschuss erstmals über eine mögliche Ansiedlung eines EDEKA-Marktes informierte. Am 30.04.2025 erfolgte die Vorlage des Beschlussvorschlags im Bauausschuss. Zu diesem Zeitpunkt sei weder ihm noch der Politik klar gewesen, wie lange bereits die Verwaltung schon Gespräche mit der Projektfirma geführt habe. Am 28.05.2025 habe er eine Eingabe des Geschäftsführers des REWE-Marktes erhalten, der aus der Presse von der Ansiedlung eines weiteren Vollsortimenters erfahren habe. Die Verlinkung der Planungen aus der Presse heraus an die lokalen Mitbewerber sei nicht optimal. Am 30.05.2025 habe die BGN das Thema zum Hauptausschuss am 04.06.2025 platziert. Am 18.06.2025 habe dann die Politik ohne die Verwaltung im Anschluss an den Hauptausschuss einen Austausch mit Herrn Haase, REWE Benjamin Haase oHG, Vertretern des Gewerbevereins sowie Vertretern des EDEKA-Vorhabens gehabt. Erst dort seien die notwendigen Kennzahlen vorgelegt worden. Diese Informationen hätte er im Vorfeld von der Verwaltung erwartet. In den Gesprächen mit den Marktteilnehmenden sei ihm deutlich geworden, dass bereits seit September 2024 Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Projektentwickler ohne Beteiligung der Poltik stattgefunden hätten, was zu kritisieren sei.

 

Herr Thiele hebt hervor, dass deutlich werde, dass man gemeinsam im Interesse der Stadt handele. Die SPD-Fraktion lehne mehrheitlich den Großmarkt am Stadtrand ab. Er gefährde den Handel und die Versorgung in der Innenstadt, bringe keine Steigerung der Wertschöpfung und verlagere die Umsätze lediglich. Einnahmeverluste, Leerstand und strukturelle Minderungen für die Innenstadt seien zu befürchten. Das Projekt stehe auch im Widerspruch zur nachhaltigen Stadtplanung. Der befragte Investor habe in den Gesprächen kein konkretes Konzept aufzeigen können. Der Politik wurde ein großer Supermarkt unter dem Deckmantel eines Gewerbehofes nähergebracht. Das zugrundeliegende Parteigutachten sei zwischenzeitlich durch zwei weitere Gutachten widerlegt. Ein Großteil der Selbstverwaltung und der Gewerbetreibenden hätten aus der Zeitung durch einen fragwürdigen Artikel von den Planungen erfahren. Auch sei im Treffen mit den Marktteilnehmenden gesagt worden, dass Gewerbetreibende, die mit der Politik ins Gespräch kommen wollten, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wurden. Dieses sei entschieden zurückzuweisen und habe in der Demokratie keinen Platz. Auch der übrige Planungsprozess gebe Anlass zur Sorge. Wichtige Weichenstellungen seien frühzeitig unter Ausschluss der Politik und der Öffentlichkeit vorangetrieben worden – nach Aussage des Investors bereits seit eineinhalb Jahren. Ein solches Vorgehen gefährde nicht nur das Vertrauen untereinander, sondern auch das der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Demokratie. Die sich ergebende Fragestellung, warum ohne Transparenz dieses Projekt derart intensiv vorangetrieben wurde, werde zwar heute nicht beantwortet, aber es sei klargeworden, dass sich die Selbstverwaltung nach gemeinsamer Beratung zusammen dagegenstellen werde. Die Stadtverordnetenversammlung habe ihre Kontrollfunktion wahrgenommen und werde in freier Entscheidung abstimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer ergänzt, dass sich ihm, der DU-Fraktion und Teilen der Selbstverwaltung die Frage gestellt habe, was die Stadt - den Bürgermeister und die Bauverwaltung – bewogen habe, derart vorzugehen. Seit mehr als 18 Monaten würden Planungen an der Kommunalpolitik vorbei vorgenommen. Diesen Stil habe er bislang hier nicht gekannt und er hoffe, dass sich dieses nicht wiederhole. Wenn in den sozialen Medien von einem Mitarbeiter der Bauverwaltung, der sich als normaler Bürger ausgibt, Werbung gemacht und behauptet werde, dass ein unabhängiges Gutachten vorläge, werde absichtlich verschwiegen, dass es sich hierbei um ein parteiliches Gutachten handele, welches der Projektentwickler des Investors in Auftrag gegeben habe. Dabei sei selbst dieses Gutachten durchaus kritisch gegenüber dem Planungsvorhaben. Er könne nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung die Umsetzung befürworte. Die Einlassung, dass der Regionalplan der Landesregierung einen Grungütel vorsehe und dem entgegengewirkt werden müsse, hätte von politischer Seite erfolgen müsse, nicht aber von der Verwaltung. Dieses unobjektive Agieren sei mit dem Neutralitätsgebot der Verwaltung nicht zu vereinbaren und er wolle ein solches Handeln nicht mehr erleben.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag der BGN-Fraktion als den weitergehenden zur Abstimmung.

 


Beschluss:

1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es soll ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes für die Ansiedlung eines Supermarktes, Lebensmitteleinzelhandels, wird ausgeschlossen. Die Erschließung des Gebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.