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Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg") hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3362/25 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger erläutert, der betroffene Bereich sei deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans, die Änderung Voraussetzung für diesen.

 

Herr Heckel fragt, wo sich die Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan Nr. 90 befänden. Herr Schmidt (Firma Gollan) erklärt, dass sich diese nordöstlich des zukünftigen Gewerbegebiets befänden.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung zur Beschlussempfehlung:

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg" (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der Teilen der bisher als Grünfläche genutzten Fläche sollen gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen dargestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3  Enthaltungen: 1