Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Rieger erläutert, der betroffene Bereich sei deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans, die Änderung Voraussetzung für diesen.
Herr Heckel fragt, wo sich die Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan Nr. 90 befänden. Herr Schmidt (Firma Gollan) erklärt, dass sich diese nordöstlich des zukünftigen Gewerbegebiets befänden.
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung zur Beschlussempfehlung:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg" (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der Teilen der bisher als Grünfläche genutzten Fläche sollen gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
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