Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Rieger berichtet: Für den aufzustellenden Bebauungsplan seien je etwa hälftig ein Sondergebiet Einzelhandel sowie Gewerbeflächen vorgesehen. Der Bereich der Gewerbeflächen müsse aufgrund der vorhandenen Topographie terrassiert werden. Gewerbeflächen sollten wenig Neigungen besitzen.
Die Weiterentwicklung der Planungen erfolge erst nach Aufstellungsbeschluss, mit dem der Willen der Stadt gegenüber der Landesplanungsbehörde kundgetan werde. Durch die Schaffung des Gewerbegebiets würden der Stadt keine Kosten entstehen. Die Kosten für den städtebaulichen Vertrag werde man sich mit dem Investor teilen. Anschließend stehe der Beschluss für den Entwurf des Bebauungsplans an. Vorab müsse der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden, siehe folgender Tagesordnungspunkt.
Die fragliche Fläche sei von Seiten des Grundstückseigentümers für spätere, mögliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen gewesen.
Herr Heckel merkt an, er habe sich den Bebauungsplan Nr. 90 für das Baugebiet Lübscher Mühlenberg angesehen und darin sei eine Ausgleichsfläche festgehalten. Er fragt, wo diese Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt würden. Herr Rieger erwidert, der Bebauungsplan Nr. 90 werde nicht im fraglichen Gebiet ausgeglichen, und zeigt den entsprechenden Plan. Die Firma Gollan habe im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 98 weiß dargestellte Flächen für den Ausgleich für Projekte andernorts vorgehalten. Ein Zusammenhang bestehe folglich nicht.
Frau Gieszas merkt an, man habe in der Vergangenheit hart dafür gekämpft, dass im fraglichen Gebiet kein Gewerbe angesiedelt werde, und fragt weiter, ob der Bebauungsplan Nr. 90 bereits ausgeglichen sei. Herr Rieger erklärt, die Umsetzung des Plans sei noch nicht vollständig erfolgt.
Herr Kruschke bringt zum Ausdruck, dass er die Idee des Gewerbegebiets sehr begrüße. Herr Klemp äußert die Notwendigkeit die Einnahmeseite der Stadt zu verbessern, soweit man auf der Ausgabenseite nichts verbessern könne. Herr von Hörsten stimmt dem zu und fragt, wie die Politik zur Ausgestaltung des Vorhabens beitragen könne. Herr Rieger erläutert daraufhin, es werde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgen und der städtebauliche Vertrag sowie der Bebauungsplan würden dem Ausschuss wie üblich zum Beschluss vorgelegt. Herr Vowe ergänzt, dass der Einfluss auf die Auswahl der Gewerbebetriebe über den städtebaulichen Vertrag gegeben sei.
Herr Haas fragt, ob der Stadt durch den Umzug bereits bestehender, innerstädtischer Gewerbebetriebe in das fragliche Gebiet zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen entgehen könnten. Der Bürgermeister, Herr Spieckermann, erläutert, die Gewerbesteuerpflichtigen nähmen nur 15% an der Gesamtzahl der Gewerbetreibenden ein. Der Gewinn aus der Gewerbeansiedlung lasse sich nicht klar beziffern, zumal die Vorteile bzw. Effekte in vielen Bereichen lägen, etwa bei entstehenden Arbeitsplätzen und einem möglicherweise verringerten Verkehrsaufkommen durch weniger Wege zur Westseite der Stadt, wo aktuell viel Gewerbe angesiedelt ist.
Herr Weber fragt, wer die Initiative zu dem Vorhaben ergriffen habe. Er verweist wie Herr Heckel und Frau Gieszas auf die Annahme bzw. den guten Glauben, dass der naturnahe Charakter des fraglichen Gebiets erhalten bleibe, und bittet darum zunächst über das Vorhaben in den Fraktionen reden zu können. Er merkt an, dass die Auswirkungsanalyse bislang nicht angesprochen worden sei. Diese benenne zu erwartende Umsatzeinbußen von 11-12 % für bestehende Discounter.
Der Bürgermeister bestätigt, die Vorlage stamme von ihm. Man sei mit dem Vorhaben auf ihn zugekommen und er habe die Stadtverwaltung gebeten das Vorhaben weiterzuverfolgen. Herr Rieger unterstreicht, das Fazit der Auswirkungsanalyse sei, es werde keine schädlichen Auswirkungen für die Stadt geben.
Es entsteht eine rege Diskussion zu den Fragen, ob die Ausschussmitglieder für den Beschluss ausreichend vorbereitet seien und eine Beschlussfassung somit möglich sei, ob die Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteleinzelhändlers schädlich bzw. sinnvoll sei und ob die Wohnungsnot und der Bedarf nach geförderten Wohnungen ein vorrangig zu behandelndes Problem sei.
Auf die Frage der Wohnungsmarktsituation antwortet der Bürgermeister, das Problem sei tatsächlich da, aber die Fördertöpfe für den Wohnungsbau reichten nicht aus. In dem vorliegenden Vorhaben sehe er ein Weiterentwicklungspotential für Betriebe. Er bittet um die Beschlussfassung.
Herr Rieger unterstreicht, die Landesplanung habe ihr „OK“ zu dem Vorhaben gegeben.
Auf Antrag von Herrn Kruschke wird die Sitzung um 21:57 Uhr für 9 Minuten vom Ausschussvorsitzenden unterbrochen.
Auf Antrag von Herrn Weber wird über seinen folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschluss: Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss soll zurückgestellt und bei der nächsten Sitzung wieder vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 2
Der Ausschussvorsitzende bittet um die Abstimmung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Für das Gebiet zwischen Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg“ (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen ein Gewerbegebiet und ein Sondergebiet für Einzelhandel für die Ansiedlung eines Supermarktes festgesetzt werden. Die Erschließung der Gebiete und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 6. Die entstehenden und bereits entstandenen Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 98 sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Planungskostenvertrag, der dies regelt, vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und zur Beratung im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
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