Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Erhebung von Raumnutzungsgebühren  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.04.2025 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3341/25-1 Erhebung von Raumnutzungsgebühren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3341/25
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

 

Herr Fenner erläutert die Tabelle aus der Anlage und erklärt, dass bewusst noch keine neue Fassung der Satzung erstellt wurde.

 

Frau Giszas stellt klar, dass sonstige Nutzer derzeit auch schon Gebühren zahlen. Neustädter Vereine seien von der Nutzungsgebühr befreit. In der Tabelle seien nur Sporthallen und die Jugendeinrichtungen aufgeführt worden. Die Vereine in den Klassenräumen fehlen in der Übersicht.

 

Herr Block spricht sich dafür aus, dass auch die Neustädter Vereine die aktuellen Gebühren zahlen sollen.

 

Es wird gefragt, ob auch ortsfremde Vereine, welche bereits zahlen, in die Kalkulation einbezogen wurden.

 

Herr Fenner erklärt, dass dies keinen Unterschied mache, da nach Zeit und Kostendeckung kalkuliert worden sei.

 

Herr Marggraf sagt, dass die CDU-Fraktion für die aktuellen Gebühren sei. Es soll eine Klärung gefunden werden, wie der Spielbetrieb abgerechnet werden kann.

 

Die HSG nutzt auch in Grömitz die Sporthalle. Dort falle keine Nutzungsgebühr an. Es stellt sich die Frage, wie eine Abwanderung verhindert werden könne. Es sollen diesbezüglich Gespräche geführt werden. Die Eintrittspreise seien nicht kostendeckend.

 

Frau Spiegel fragt, ob auch andere Kommunen eine Unterteilung nach auswärtigen und einheimischen Sportvereinen vornehmen.

 

Herr Fenner erklärt, dass das kommunale Abgabegesetz eine Erhebung vorsehe. Es sei schwierig, die Vereine ungleich zu behandeln, jedoch sei dies ein politischer Entschluss gewesen.

 

Herr Grunwald fragt, ob die Gelder zweckgebunden für die Sporthallen genutzt werden.

 

Frau Spiegel erklärt, dass die Nutzungsgebühren dem Haushalt zugutekommen und nicht zweckgebunden eingesetzt würden.

 

Herr Wengezewski erzählt, dass der TSV jetzt schon reagiert habe. Die Mitgliedergebühren seien erhöht worden. Die Gebühr für die Erwachsenen haben sich von 12 € auf 17 € erhöht und auch die Kinder müssen 2 - 3 € mehr zahlen. Es gebe bereits einige Austritte und die Spartenleiter haben mehr Aufwand und eine höhere finanzielle Belastung zu tragen.

 

Herr Spieckermann erläutert, dass die Gebühren allgemeine Finanzmittel im Haushalt darstellen. Die Stadt Neustadt in Holstein investiere viel in Sporthallen und deren Sanierungen. Es gebe eine Förderung der Flutlichtanlage und eine Sanierung der Wasserversorgung. Der Verwaltung sei es dabei nicht egal, ob Gebühren erhoben werden, jedoch sei die Haushaltslage angespannt.

 

Frau Spiegel fasst zusammen, dass Neustädter Vereine ab 2026 auch Nutzungsgebühren zahlen sollen. Diese beziehen sich auf den Erwachsenensport. Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Gebühr befreit. Es sollen die aktuellen Gebühren gelten und nicht die kostendeckenden Gebühren.  

 


Beschluss:

In die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten ist einzufügen, dass keine Hallennutzungsgebühren für den Kinder- und Jugendsport erhoben werden. Für den Erwachsenensport werden die aktuellen Preise gemäß den Hallentarifen erhoben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig