Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Weise eräutert die Vorlageninhalte und beantwortet Nachfragen des Gremiums zum Ausgleichsbeitrag im Sanierungsgebiet nach § 154 BauGB.
Herr Vowe erklärt, dass er der Vorlage folgen könne, kritisiert jedoch die Vielzahl der bislang kurz nach Haushaltsbeschluss im Dezember 2024 aufgelaufen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Diese hätten zur Haushaltsaufstellung bereits bekannt sein müssen. Der Haushalt 2025 wäre dann nicht ausgeglichen gewesen. Man könnte hier eine Taktik der Verwaltung vermuten.
Frau Weise begründet das Fehlen der Ansätze einerseits mit der frühzeitig im August des Vorjahres bereits angelaufenen Mittelanmeldung und den zu diesem Zeitpunkt nicht absehbaren Notwendigkeiten der Maßnahmen, und andererseits mit der vorherigen Streichung der Sanierungsmaßnahmen aufgrund politischer Beschlüsse im Rahmen der Diskussionen um die Ausbaubeitragspflicht,
Herr Klemp unterstützt Herrn Vowes Argumentation. Der Selbstverwaltung werde eine noch durch den Haushaltsbeschluss gewährleistete Übersicht über die Maßnahmen genommen.
Nach intensivem Austausch mit teils mehrfachen Wortbeiträgen von Frau Becker Barbarello, Frau Weise, Herrn Klemp, Herrn Albers, Herrn Hoppert, Bürgermeister Spieckermann, Herrn Stein, Herrn Dr. Jahn und Frau Schmölcke zur aktuellen Haushaltslage, zu den politischen Beschlüssen zum Beteiligungsprozess bei der Finanzierung von Straßenausbauten, zur nun erforderlichen Informationsweitergabe an die betroffenen Anliegenden und zu dem bislang erfolgten Einbindungsprozess der Anliegenden durch die Stadtwerke und der bisherigen Dauer der Baumaßnahme lässt der Vorsitzende entsprechend des Beschlussvorschlages abstimmen.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Für die Straßenbaumaßnahmen Reiferbahn (54101029) und Priesterkoppel (54101010) werden außerplanmäßig 470.000 € bereitgestellt. Die Mittel sind in den Nachtragshaushalt einzustellen. Die Maßnahmen sind gemeinsam mit den Stadtwerken umgehend durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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