Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) erneuern seit Sommer 2024 die Ver- und Entsorgungsleitungen in den Straßen Reiferbahn und Priesterkoppel. Zudem werden Leitungen für Fernwärme neu verlegt. Die SWNH nutzt dafür nur einen Teil des Straßenkörpers, den sie nach der Verlegung der Medienleitung wieder verschließen. Der restliche Straßenkörper soll in seinem vorhandenen Zustand verbleiben. Der vorhandene Straßenaufbau aus bituminösem und ungebundenem Material in Fahrbahnbereich ist: - in seinem Ursprungszustand ca. 30 - 40 Jahre alt, teilweise älter, - durch zahlreiche Aufgrabungen und Asphaltflicken in ganzer Straßenlänge durchsetzt und dadurch geschwächt, - in Stärke (ca. 5 - 15 cm Gesamtaufbaustärke im Fahrbahnbereich) nach heutigem Standard nicht ausreichend tragfähig (Busverkehr vorhanden), - bereits vor Beginn der Baumaßnahme mit vielen Längs-, Quer-, und Netzrissen versehen gewesen. Eine Frostschutzschicht und/oder ungebundene Tragschicht ist nur rudimentär in nicht ausreichender Stärke bzw. gar nicht vorhanden. Die vorhandene Randbefestigung besteht aus Granit-Bordsteinen, mit einem Wasserlauf aus einer einreihigen (Naturstein-)Pflasterinne, die nicht in Beton gesetzt ist. Die linke Seite der Randbefestigung konnte während der Bauarbeiten nicht im vorhandenen Zustand belassen werden, sondern „fiel“ während der Grabenherstellung teilweise in den hergestellten Graben hinein. Durch die Bauarbeiten wird der verbleibende Teil der Straßenoberfläche weiterhin stark belastet, und somit weiter zerstört. Durch die teilweise Wiederherstellung der Oberflächen im Straßenbereich mit deutlich stärkerem (regel- und belastungskonformen) Aufbau kommt es zu inhomogenen Belastungen und Setzungen des Straßenkörpers. Dies wird zu weiterer, schnellerer Zerstörung des vorhandenen Straßenbelags bis zum Totalversagen führen. Handlungsempfehlung der Bauverwaltung: Aus technischer aber auch wirtschaftlicher Sicht ist es erforderlich, den gesamten Straßenbelag in kompletter Breite, einschließlich fachgerechter Herstellung der Randbefestigung, neu herzustellen. Durch die bereits vorhandene ausführende Firma wäre eine Herstellung eines neuen Straßenbelags in ganzer Breite möglich, ebenso die fachgerechte Herstellung der Randbefestigung. Die geschätzten Mehrkosten als zusätzliche Leistung innerhalb der bestehenden Maßnahme belaufen sich schätzungsweise auf rund 470.000 €. Da diese Mittel bisher nicht in den Haushalt eingestellt wurden und die Maßnahmen noch innerhalb der nächsten Monate ausgeführt werden müssten, sollen die erforderlichen Mittel über eine außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden. Ausbaubeitragspflicht: Bisher wurde nur der Teil der Straße Reiferbahn voll ausgebaut, der im Sanierungsgebiet Hafenwestseite liegt. Hier werden keine Ausbaubeiträge erhoben. Durch die Beteiligung der Stadt und die ergänzenden Maßnahmen werden die Baumaßnahmen sowohl im Bereich der Reiferbahn als auch der Priesterkoppel zum Vollausbau. Als Folge daraus werden Ausbaubeiträge erhoben. Dabei ist anzumerken, dass die Gebäude südlich der Reiferbahn im Sanierungsgebiet Hafenwestseite liegen. Hier werden keine Ausbaubeiträge erhoben, sondern nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ausgleichsbeiträge. Diese Situation stellt eine Besonderheit dar und bedarf einer externen rechtlichen Beratung, um eine vorläufige Einnahmeschätzung machen zu können.
Beschlussvorschlag:Für die Straßenbaumaßnahmen Reiferbahn (54101029) und Priesterkoppel (54101010) werden außerplanmäßig 470.000 € bereitgestellt. Die Mittel sind in den Nachtragshaushalt einzustellen. Die Maßnahmen sind gemeinsam mit den Stadtwerken umgehend durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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