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Auszug - Wasserturm hier: Weiteres Vorgehen  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3320/25 Wasserturm
hier: Weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Bericht:

Frau Weise präsentiert dem Ausschuss den aus dem Betonkranz des Gebäudes heruntergefallenen, etwa 15 cm langen Betonbrocken. Sie berichtet: Eine mögliche Sanierung des Gebäudes sei sehr aufwändig im Verhältnis zur geringen Nutzung als Antennenstandort und Abstellraum für Kita-Spielgeräte. Die Entscheidung, aus wirtschaftlichen Gründen einen Abriss des Gebäudes vorzuschlagen, sei nicht leichtgefallen, da sie persönlich die Erhaltung des Turms präferiert und die Sanierung bautechnisch auch möglich sei. Die Standsicherheit sei laut Statiker nicht gefährdet. Der etwas provokante Vorschlag nehme klar Bezug zur Haushaltslage.

Zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die für den Erhalt des Turms nötig seien, zählten u.a. auch eine Betonsanierung an der Decke im EG (Raum für Spielgeräte der Kita am Wasserturm) und eine neue Treppe, um die verkehrssichere Wartung der auf dem Turm befindlichen Antenne zu ermöglichen. Während einer Sanierung weitere Kosten für den Unterhalt folgen würden, habe ein Abbruch - bis auf die Errichtung eines Spielgeräteschuppens für die Kita - keine Folgekosten.

Eine wirklich realistische Kostenschätzung für eine Sanierung gebe es noch nicht. Gerade auch in Hinblick auf die geringe (bisherige) Nutzung werde sie aber sehr teuer sein. Der Turm brauche eine zusätzliche bzw. umfassendere Nutzung, um seinen Erhalt wirtschaftlich zu rechtfertigen. Eine private Nutzung beispielsweise sei aber wegen der Sichtbeziehung zur Kita wenig sinnvoll. Gemäß B-Plan stehe der Turm auf einer Fläche für Gemeinbedarf. Planungsrechtlich sei daher z.B. eine Ferienwohnung oder private Wohnung nicht zulässig.

Zudem müssten, um eine umfassendere Nutzbarkeit herzustellen, zwei zusätzliche Geschossebenen sowie Fensteröffnungen in das Gebäude eingefügt werden.

Die Entscheidung stehe unter großem Zeitdruck, da die aktuelle Situation die Freiflächen der Kita deutlich beeinträchtige.

 

Diskussion: 

Es entsteht eine rege Diskussion zum Verhältnis von Kosten und Nutzen des Gebäudes, möglichen Nutzungen sowie über die Frage der Bedeutung des Wasserturms als historisches (Sonder)bauwerk für das Stadtbild.

Auf Nachfrage von Herrn Heckel erklärt Frau Weise, dass jährlich 9.500 € an Einnahmen durch die Antenne erzielt würden.

Herr von Hörsten äußert, er vermisse im Beschlussvorschlag eine realistische Kostengegenüberstellung von Abriss und Sanierung.

Frau Weise erläutert, dass eine solche Kostenaufstellung sehr arbeitsaufwändig sei und ggf. extern vergeben werden müsste. Daher wünsche sie sich vorher eine Richtungsentscheidung.

Die Kosten für einen Gittermast würde nicht die Stadt, sondern die Antennenbetreiber tragen.

Auf Herrn Drechlers Frage, ob der Betonkranz entfernt werden könne, erklärt Frau Weise, dass dies durch den Statiker umfassender untersucht werden müsste.

 


Beschluss:

Die Verwaltung (Bauamt) möge eine Kostengegenüberstellung Abbruch + Schuppen versus Sanierung erstellen. Die Ergebnisse werden dem Planungs-, Umwelt und Bauausschuss im Frühjahr 2025 präsentiert.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0