Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Auf eine Frage von Herrn Hoppert zum im Bauplan zu sehenden Bahnhof Neustadt/Altenkrempe erklärt Herr Rieger, dass es sich dabei um einen reinen Betriebsbahnhof handelt. Weiter fragt Herr Hoppert, ob es eine Anfrage an die Deutsche Bahn über den Verkauf des Streckenabschnitts auf dem Damm über das Binnenwasser gebe. Herr Rieger berichtet, dass dieser im Verfahren der Entwidmung sei, eine Entscheidung über den Verkauf an die Stadt Neustadt aber erst im Jahr 2027 von der DB mitgeteilt werde. Auf Herrn Greves Frage nach einem Vorkaufsrecht erläutert Herr Rieger, dass die DB standartmäßig zuerst potentielle Streckenbetreiber, danach die Gemeinden anfrage. Herr Rieger trägt vor die Bahnbrücke beim AMEOS Klinikum sei erhaltenswert. Ob die Bahn bereit sei die Brücke an der Eutiner Straße zurückzubauen, sei offen, aber die DB sei üblicherweise kooperativ.
Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Einwendung mitzuteilen: „Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens für den Streckenabschnitt Neustädter Binnenwasser Neustadt (Holst) Güterbahnhof (Gbf) von Strecken-km 28,815 bis Strecken-km 32,900, soll das Brückenbauwerk Höhe Eutiner Straße 47 zurückgebaut werden, da für dieses keine Folgeverwendung besteht. Die Brücke schränkt die Durchfahrtshöhe der Landesstraße ein.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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