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Auszug - Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Planfeststellungsabschnitt 2. Hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3303/24 Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Planfeststellungsabschnitt 2. Hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2260/19
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Auf eine Frage von Herrn Hoppert zum im Bauplan zu sehenden Bahnhof Neustadt/Altenkrempe erklärt Herr Rieger, dass es sich dabei um einen reinen Betriebsbahnhof handelt.

Weiter fragt Herr Hoppert, ob es eine Anfrage an die Deutsche Bahn über den Verkauf des Streckenabschnitts auf dem Damm über das Binnenwasser gebe.

Herr Rieger berichtet, dass dieser im Verfahren der Entwidmung sei, eine Entscheidung über den Verkauf an die Stadt Neustadt aber erst im Jahr 2027 von der DB mitgeteilt werde.

Auf Herrn Greves Frage nach einem Vorkaufsrecht erläutert Herr Rieger, dass die DB standartmäßig zuerst potentielle Streckenbetreiber, danach die Gemeinden anfrage.

Herr Rieger trägt vor die Bahnbrücke beim AMEOS Klinikum sei erhaltenswert. Ob die Bahn bereit sei die Brücke an der Eutiner Straße zurückzubauen, sei offen, aber die DB sei üblicherweise kooperativ.

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Einwendung mitzuteilen: „Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens für den Streckenabschnitt Neustädter Binnenwasser Neustadt (Holst) Güterbahnhof (Gbf) von Strecken-km 28,815 bis Strecken-km 32,900, soll das Brückenbauwerk Höhe Eutiner Straße 47 zurückgebaut werden, da für dieses keine Folgeverwendung besteht. Die Brücke schränkt die Durchfahrtshöhe der Landesstraße ein.“

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0