Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die DB InfraGO AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), Planfeststellungsabschnitt 2“ gestellt (Übersichtsplan siehe Anlage). Mit Schreiben vom 06.11.2024 fordert die Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Stadt Neustadt in Holstein auf, zu der Planung gem. § 73 Abs. 3a VwVfG Stellung zu nehmen, soweit Belange der Stadt berührt sind. Der Stadt wurden dazu Unterlagen im Umfang von rund 1,7 GB zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind zu finden unter: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Schleswig_H/2024/1022_Anhoerung_ABS_NBS_Schienenanbindung_der_Festen_Fehmarnbeltquerung_PFA_2.html Die wesentlichen Inhalte der Planung sind aus dem Raumordnungsverfahren und dem ersten Planfeststellungsabschnitt bekannt. Ebenso gab es zahlreiche themenbezogene Beteiligungsverfahren. Zusammenfassend gibt es zwei Planungsaussagen für Neustadt in Holstein: - Die Trassenführung der Hauptstrecke verläuft im Bereich Neustadts nördlich der Autobahn BAB 1. Die Geschwindigkeit in den Streckengleisen beträgt 120 - 160 km/h. - Von dem neuen Bahnhof Haffkrug wird ein Abzweig zu dem bestehenden Streckengleis in und aus der Richtung des Bahnhofs Sierksdorf angelegt. Die Eisenbahnstrecke 1100 Abzweig und die Eisenbahnstrecke 1023 werden von dem Anschluss an den Abzweig bis zu dem Bahnhofsteil Neustadt (Holst) Pbf auf der bestehenden Trasse verlaufen. In dem Abschnitt von Neustadt (Holst) Güterbahnhof bis zu dem Bahnhofsteil Neustadt Pbf (Holst) wird die zulässige Geschwindigkeit auf 80 km/h ausgelegt. Der Neustädter Bahnhof wird von den Eisenbahnverkehrsunternehmen unverändert mit Personenzügen in und aus der Richtung Lübeck Hauptbahnhof bedient werden können. Das Vorhaben umfasst zudem: - den Umbau von Neustadt (Holst) Gbf (Bereich Güterbahnhof), - den Rückbau der bestehenden Gleisanlagen in dem Abschnitt von dem nördlichen Kopf von Neustadt (Holst) Güterbahnhof bis östlich von Altenkrempe, - Stilllegung Abschnitt Neustädter Binnenwasser: Neustadt (Holst) Güterbahnhof (Gbf) von Strecken-km 28,815 bis Strecken-km 32,900, inkl. Bahnhof Hasselburg. Der Bau der Infrastrukturanlagen erfolgt in mehreren Bauphasen. Für die Bauphasenplanung wird für den Bereich des PFA 2 von einer Streckensperrung der Strecke 1100 ab Neustadt (Holst) Gbf bis zur Grenze zum Planfestellungabschnitt 3 ausgegangen. Die Strecke 1100 zwischen Lübeck Hbf und Neustadt (Holst) Gbf sowie das Gleis 8 im Neustadt (Holst) Gbf bleiben den überwiegenden Zeitraum der Bauzeit weiter nutzbar, sodass die Strecke 1100 Abzweig nach Neustadt (Holst) in diesem Zeitraum angebunden ist. Vor der Inbetriebnahme erfolgt eine Erweiterung des Sperrbereiches der Streckensperrung für die Strecken 1100 und 1100 Abzweig über den gesamten Planfestellungsabschnitt 2. Im Reiseverkehr sind in dieser Phase Schienenersatzverkehre vorgesehen. Im Bereich der Streckenführung nördlich des AMEOS Klinikums wurden die Anregungen der Stadt Neustadt in Holstein bzw. die gesetzlichen Anforderungen an den Schallschutz umgesetzt (siehe Anlage Schallschutz_Übersicht_Höhe_Ameos). Im Bereich Bahnkilometer 129,382 - 130,200 wird bahnrechts eine 2,50 m hohe Schallschutzwand errichtet. Alle erforderlichen Grenzwerte werden an den Fassaden des AMEOS Klinikums eingehalten. Damit wurde eine Kernforderung der Stadt Neustadt in Holstein zufriedenstellend umgesetzt. Verwaltungsseitig wird empfohlen im Rahmen der Streckenstillegung der Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke im Bereich der L 309 (Höhe Eutiner Straße 47) zu fordern, da diese Brücke später bei einem möglichen Ankauf umliegender Flächen durch die Stadt miterworben und dann unterhalten werden müsste. Für die bisherigen Nutzungsabsichten ergibt sich aber kein Verwendungszweck für die Brücke. Zudem wäre die L 309 dann ohne eine Brücke an dieser Stelle ohne Höhenbegrenzung zu befahren. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt dem Eisenbahn-Bundesamt folgende Einwendung mitzuteilen: „Im Rahmen des Stilllegungsverfahrens für den Streckenabschnitt Neustädter Binnenwasser Neustadt (Holst) Güterbahnhof (Gbf) von Strecken-km 28,815 bis Strecken-km 32,900, soll das Brückenbauwerk Höhe Eutiner Straße 47 zurückgebaut werden, da für dieses keine Folgeverwendung besteht. Die Brücke schränkt die Durchfahrtshöhe der Landesstraße ein.“ Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersichtsplan Schallschutz_Übersicht_Höhe_Ameos
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