Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Hoff führt in die Thematik ein und erläutert die gesetzlichen Grundlagen und den Umfang des nun vorliegenden Abschlussberichtes zur kommunalen Kälte- und Wärmeplanung der von der Stadt hierzu beauftragten Stadtwerke. Die beinhalteten 24 Maßnahmen seien in der gemeinsamen Vorberatung des Stadtwerkeausschusses und des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses abgestimmt und positiv bewertet worden. Er hebt hervor, dass sich die Stadt mit dieser Planung nicht binde, sondern eine Leitlinie aufstelle.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung der vorliegenden Kommunalen Wärme- und Kälteplanung ("KWP"), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein ("EWKG") sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz ("WPG").
2. Die Ziele des KWP sind im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.
4. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits bestehende oder begonnene Wärmeprojekte werden durch die Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses nicht berührt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen für die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und ggf. eine Fortschreibung auch vorzeitig durchzuführen. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunkteverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
6. Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz ("GEG").
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
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