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Auszug - Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung für das Stadtgebiet Neustadt in Holstein  

 
 
gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremien: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3232/24 Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung für das Stadtgebiet Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Beteiligt:3 Bauamt
Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine  32 Planung

Herr Dr. Jahn führt in die Thematik ein, erläutert die gesetzlichen Grundlagen und den Umfang der Vorlage. Der aufgestellte kommunale Wärme- und Kälteplan ist gemäß Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) zu beschließen und dem zuständigen Ministerium bis Ende des Jahres vorzuzulegen. Er weist darauf hin, dass ein zügiges Vorgehen auch den Erhalt von Fördermitteln sichert.

Des Weiteren gibt er erläuternde Hinweise zu dem Beschlussvorschlag Nr. 6. Die Rechtsfolge des Gebäudeenergie- bzw. Wärmeplanungsgesetzes tritt im Jahre 2028 ein, insofern wird zum jetzigen Zeitpunkt keine vorzeitige Anwendung beschlossen.

Anschließend übergibt Herr Dr. Jahn das Wort an Herrn Landsberg von der Hamburg Institut Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit dem Büro „PlanEnergi“ aus Dänemark.

 

Herr Landsberg führt mittels Präsentation durch die Anlage der Vorlage „Kommunale Wärme- und Kälteplanung, Neustadt in Holstein: Abschlussbericht“. Er weist im Zusammenhang mit den gesetzlichen regulatorischen Vorgaben darauf hin, dass diese Planung nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zu sehen sei.

Herr Landsberg erläutert die Vorgehensweise mittels Bestands- und Potentialanalyse mit daraus resultierenden Zielszenarien mit potentiellen Eignungsgebieten mit verschiedenen Gebietssteckbriefen und einer nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsabschätzung. Hieraus wurde anschließend ein Maßnahmenkatalog mit 4 räumlichen und 4 technischen Handlungsfeldern nebst 24 Maßnahmen und ein Monitoring Konzept mit Umsetzungs- und Wirkungskontrolle entwickelt.

Herr Landsberg fasst zusammen, dass für die Stadt Neustadt in Holstein kurz- bis mittelfristige Potentiale zur Verfügung stehen. Man befände sich jetzt in der Planungsphase und solle aktuell die Zeit nutzen anhand der individuellen Gegebenheiten und genannten Empfehlungen einen Zeitplan aufzustellen und festzulegen in welche Richtung eine Entwicklung gehen solle.

Von den Ausschussmitgliedern werden während des Vortrages einige Verständnisfragen gestellt.

 

Herr Hoff bedankt sich bei Herrn Landsberg und fragt nach dem Ende der Präsentation, ob es seitens des Ausschusses und der Gäste noch finale Hinweise oder Anmerkungen gibt.

 

Herr Schmidt erkundigt sich, wie sich insgesamt die Lage der Stadt Neustadt in Holstein darstellt, Herr Landsberg kann hierzu einen sehr guten Stand bestätigen.

 

Frau Dr. Vöges Nachfrage, ob in die Arbeitskreise auch die Wohnungsbauunternehmen eingebunden waren, bejaht Herr Landsberg.  

 

Herr Vowe weist darauf hin, dass das Küstengymnasium (TG FW_5, S. 64) aus dem Konzept genommen werden müsse, da es kein Ankerkunde sei.

 

Herr Weide, Anwohner des Zuckerdamms, schlägt vor, die Gogenkrog Halle aus betriebswirtschaftlicher Sicht mit anzuschließen (s. S. 80 „Eignungsgebiete für Einzelversorgung“). Herr Dr. Jahn begrüßt den Vorschlag. Es kommt in diesem Zusammenhang zur Diskussion, die Altbauten des Areals mit zu erschließen und an das Wärmenetz anzuschließen. Herr Dr. Jahn bestätigt, dass das Kundenbedürfnis mit in die Planungen einfließen soll.

Es wird hierzu die Frage nach einem möglichen Anschlusszwang, wie es ihn in der Stadt Flensburg gäbe, gestellt. Herr Dr. Jahn führt diesbezüglich aus, dass das Kommunalrecht diesen erlaube, er aber an viele Voraussetzungen geknüpft sei.

 

Frau Dr. Vöge weist auf die Kategorisierung des vorwiegenden Gebäudetyps „Nichtwohngebäude“ trotz vieler vorhandener Wohngebäude der TG FW_4 „Schörbenhöft“ und FW_5 „Küstengymnasium“ hin. Herr Landsberg erläutert, dass dies keine Auswirkungen habe.

 

Im Zusammenhang mit der Spalte „Personalaufwand“ stellt sich die Frage, ob neue Stadtwerke-Mitarbeiter generiert werden. Gemäß Herrn Dr. Jahn wird keine zusätzliche Stelle geschaffen werden.

 

Herr Dr. Jahn berichtet, dass der ZVO intensiv an dem Bericht mitgearbeitet hat und die Stadt Neustadt in Holstein zeitlich mit ihren Ausarbeitungen sehr weit vorne liegt. Nach dem finalen

Beschluss ist die kommunale Wärme- und Kälteplanung für das Stadtgebiet Neustadt in Holstein dem Ministerium vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

Herr Hoff hinterfragt, was genau heute beschlossen werden solle und in wieweit dieser Beschluss bindend sei. Herr Landsberg führt aus, dass es sich bei dem heutigen Beschluss um eine „strategische Richtungsweise“ handele, welche den Weg weise, welche Strategie weiter verfolgt werden solle.

 

Herr Hoff schlägt vor, die unter Ziff. 6 „Maßnahmenkatalog“ aufgeführten 24 Maßnahmen einzeln durchzugehen.

Vorweg weist Herr Dr. Jahn noch darauf hin, dass es sich nicht ganz vermeiden lässt, dass in den 24 Maßnahmen keine Doppelbenennung erfolgt.

 

Maßnahmennummer 1: Herr Dr. Jahn weist darauf hin, dass die Thematik “Verbrennungsbeschränkungen“ wie z.B. ein Verbot von Kaminöfen nicht die Aufgabe der Stadtwerke sei, sondern die der Stadtverwaltung. Herr Rieger weist auf eine Regulierungsmöglichkeit mittels der Bauleitplanung hin.

 

Maßnahmennummer 2-6:  es erfolgen keine Eingaben

 

Maßnahmennummer 7:  Hierzu weist Herr Dr. Jahn darauf hin, dass für ein kommunales Förderprogramm finanzielle Mittel erforderlich seien.

 

Maßnahmennummer 8:  Herr Dr. Jahn ergänzt im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Verstetigung von Arbeitskreisen, dass die Stadtwerke keine Bildungsträgerin sei,

 

Maßnahmennummer 9:  In Sachen „Einführung einer Transformationsplanung“ sei es gemäß Herrn Dr. Jahn besonders wichtig, welches die nächsten Schritte seien.

 

Maßnahmennummer 10:  es erfolgen keine Eingaben

 

Maßnahmennummer 11: Hier weist Herr Dr. Jahn mit Nachdruck darauf hin, dass man dringend Ankerkunden benötige.

 

Maßnahmennummer 12-16:  es erfolgen keine Eingaben

 

Maßnahmennummer 17: Hinweis von Herrn Dr. Jahn, dass ihm dieser Punkt „Wärmespeichermöglichkeiten“ besonders wichtig sei.

 

Maßnahmennummer 18:  es erfolgen keine Eingaben

 

Maßnahmennummer 19:  In Sachen „Rückzugsstrategie für das Gasnetz“ weist Herr Dr. Jahn auf den Konzessionsvertrag und eine zeitnahe Klärung hin. Dieses Kapitel sei fortzuschreiben.

 

Maßnahmennummer 20-23:  es erfolgen keine Eingaben

 

Maßnahmennummer 24:  Hinweis von Herrn Dr. Jahn auf einen Anschluss- und Benutzungszwang.

 

Im Anschluss wird die Frage nach einem Zeitplan an Herr Dr. Jahn gerichtet. Gemäß Herrn Dr. Jahn erfolgt mit dem heutigen Beschluss der Arbeitsauftrag an die Stadtwerke Neustadt in Holstein und Anfang des Jahres 2025 werde man mit den weiteren Planungen in der Innenstadt beginnen und dann folge der Brückenschlag zur Hafenwestseite.

 

Herr Hoff betont noch einmal, dass es sich bei dem Abschlussbericht zur kommunalen Wärm- und Kälteplanung um eine Leitlinie handele. Herrn Schmidt verließt den Beschlussvorschlag und weist nochmals explizit auf die Ziff. 6 des Beschlusses hin. In diesem Zusammenhang stellt Frau Dr. Vöge noch einmal fest, dass mit dem Beschluss auch noch keine der aufgeführten Maßnahme beschlossen sei.

 

Nach der Abstimmung beendet Herr Hoff die Sitzung des Stadtwerkeausschusses um 20:56 Uhr.

 

Herr Schmidt ruft als Vorsitzender des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses nach einer kurzen Pause um 21:11 Uhr den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung der vorliegenden Kommunalen Wärme- und Kälteplanung ("KWP"), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein ("EWKG") sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz ("WPG").

2. Die Ziele des KWP sind im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.

4. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits bestehende oder begonnene Wärmeprojekte werden durch die Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses nicht berührt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen für die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und ggf. eine Fortschreibung auch vorzeitig durchzuführen. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunkteverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

6. Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz ("GEG").

 


Abstimmungsergebnis des Stadtwerkeausschusses:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Abstimmungsergebnis des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0