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Auszug - Hochwasserschutz für Pelzerhaken, Neustadt und Rettin- Grundsatzbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
/2711/21-1-1 Hochwasserschutz für Pelzerhaken, Neustadt und Rettin- Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2711/21-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Bericht:

Herr Klemp erinnert an den aufgrund eines Antrages der BGN-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2024 geändert gefassten Beschluss zur Thematik. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss habe sich in seiner Sitzung am 16.05.2024 hiermit auseinandergesetzt und missverständliche bzw. unterschiedliche Lesarten des Beschlusses zu Tage gebracht. Es sei der BGN zu keiner Zeit darum gegangen, die Planungen für Pelzerhaken zu verzögern, sondern vielmehr parallel die Analysen und Planungen auf die Rettiner und Neustädter Stadtteile zu erweitern. Der neu eingebrachte Antrag der BGN-Fraktion berücksichtige nun einerseits diese Klarstellung und setze andererseits einen Zeitrahmen für die Vorstellung einer Risikoanalyse für den gesamten Stadtbereich.

 

Diskussion:

Herr Weide führt an, dass nach Aussage der Stadtbauamtsleitung in der vergangenen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses 500 Menschen im hochwassergefährdeten Bereich betroffen seien, in der Sitzung zuvor seien es noch 450 gewesen. Er habe darauf hingewiesen, dass sich diese Zahl auf den gesamten städtischen Bereich beziehe. Die vom Land bereitgestellte Hochwasserkarte verdeutliche, dass entgegen der ebenfalls in der vergangenen PUBA-Sitzung getroffenen Aussage von Herrn Heckel auch in Rettin Wohngebäude betroffen seien - das Kinderzentrum in Pelzerhaken hingegen nicht. Der Flächennutzungsplan enthalte Angaben zum Hochwasser und verdeutliche, dass auch die Westseite der Stadt betroffen sei. Es gebe keine Konzepte oder Pläne für Rettin oder Neustadt. Die Verwaltung erkläre, dass es hierfür keine Förderung geben würde. Da erwarte er kritische Nachfragen im Fachausschuss. Er unterstütze gerne, dass Neustadt und Rettin wie auch Pelzerhaken in die Planungen aufgenommen werden, könne aber nicht nachvollziehen, dass hierzu nicht auf das verfügbare Kartenmaterial zurückgegriffen werde.

 

Herr Vowe erläutert, dass man in Bezug auf Klimaschutz in Neustadt in Holstein konkret unter Handlungsfeld 5.1 des Klimaschutzkonzeptes erklärt habe, für den Ortsteil Pelzerhaken eine Hochwasserschutzanlage zu planen und zu erstellen. Es seien Planungen beauftragt worden, Kostenschätzungen und ungefähre Gestaltungen der Anlagen aufgezeigt worden. Sofern die Intention der BGN falsch verstanden wurde, sollte dennoch klarstellend in den Grundsatzbeschluss aufgenommen werden, dass der Bürgermeister beauftragt werde, einen förderfähigen Antrag für die Hochwasserschutzanlage in Pelzerhaken weiter zu verfolgen. Der nun vorliegende Antrag der BGN sehe hingegen unter Punkt 3 vor, dass für Pelzerhaken eine Risikoanalyse zu erstellen sei – man sei aber doch schon weiter in der Planung für diesen Ortsteil.

 

Herr Klemp erklärt, dass der Antrag der BGN-Fraktion diesen Umstand sehr wohl berücksichtige. Der Antrag beziehe sich auf den Tagesordnungspunkt Hochwasserschutz für Pelzerhaken und impliziere ein paralleles Vorgehen zu den weiteren Planungen in den unterschiedlichen Ortsteilen.

 

Bürgermeister Spieckermann bestätigt, dass er verwaltungsseitig durchaus einen Auftrag erkenne, die Planungen für Pelzerhaken voranzutreiben. Dieses sei, wie auch von Herrn Weide ausgeführt, genau das Ansinnen in der vergangenen Sitzung gewesen. Der Formulierungsänderung könne insofern durchaus gefolgt werden.

 

Herr Stein erinnert, dass nur, weil etwas nicht im Klimaschutzkonzept aufgeführt sei, dieses nicht bedeute, dass es nicht existiert. Auch wenn sich das Handlungsfeld 5.1 nur auf den Pelzerhakener Bereich beziehe, könne die Stadtverordnetenversammlung die Planungen dennoch, wie von Herrn Weide angeführt, auf alle Ortsteile ausweiten.

 

Herr Kruschke erklärt, dass er sich von jeher dafür eingesetzt habe, alle drei Ortsteile in die Planungen einzubeziehen. In den Fachausschusssitzungen sei mehrfach betont worden, dass lediglich die Planungen für Pelzerhaken förderfähig seien, so dass dieser Bereich in das Klimaschutzkonzept aufgenommen wurde. Er könne nach wie vor die Einschränkung der Förderung nicht verstehen; auch in Rettin seien seiner Meinung nach Leib und Leben gefährdet. Er plädiert für ein paralleles Vorantreiben der Planungen.

 

Frau Giszas erklärt bezugnehmend auf Herrn Vowes Aussage, dass auch im Klimaschutzkonzept aufgeführte Maßnahmen zu den Handlungsfeldern nicht zwangsläufig umzusetzen seien. Alle Maßnahmen seien zunächst von der Selbstverwaltung zu beschließen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion über die Landesaussagen zur Förderfähigkeit und der Förderquote lässt der Vorsitzende wie folgt abstimmen:

 


Beschluss:

Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, eine Hochwasserschutzanlage für die tiefliegenden, bebauten Bereiche von Rettin, Pelzerhaken und Neustadt zu planen und zu bauen.
Parallel zur weiteren Planung zur Festlegung eines Schutzniveaus in Pelzerhaken sind die folgenden Aktivitäten durchzuführen:

1. Erstellung einer topographischen Karte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Hochwasserstände von 160, 180, 200, 220, 240, 260, … cm über NN.

2. Benennung der aus den Wasserständen resultierenden Risiken in den benannten Standorten.

3. Vorstellung einer Risikoanalyse für die benannten Standorte Neustadt, Pelzerhaken und Rettin bis spätestens zum Jahresende 2024.

Nach Erledigung der obigen Punkte sollen dann die entsprechenden Schutzniveaus in den benannten Standorten festgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1