Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Spieckermann erläutert, dass es dramatischer klingt als es sei. Es handele sich nur um eine Organisationsänderung. Mit der Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2025 und der daraus resultierenden Umsatzsteuerpflicht der Stadt Neustadt in Holstein würde die Abwicklung der verbleibenden umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte (Verpachtung touristischer Einrichtungen und Betrieb des Minigolfplatzes) des Tourismus-Service im städtischen Haushalt vereinfacht. Es gebe einige Synergieeffekte. Alle Mitarbeitenden behalten ihre Stellen.
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