Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Dr. Jahn um Sachvortrag zur Beschlussvorlage.
Herr Dr. Jahn geht auf die historische Entwicklung des Themas ein und betont, dass bereits seit Jahren in der Belegschaft eine Entlohnung nach dem TV-V ein Thema sei. Das wesentliche Argument neben einer angemessenen und branchenentsprechenden Entlohnung sei der zunehmende Wettbewerb um Fachkräfte in der Versorgungsbranche zu gewinnen. Wenige Unternehmen der Versorgungswirtschaft seien noch als Eigenbetriebe organisiert. Vorherrschende Rechtsform ist die GmbH, auf die der TV-V zwingend Anwendung findet. Abschließend erläutert er den Ablauf der Überleitung der Stadtwerke in den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe.
Der Vorsitzende gab dann das Wort an den Personalratsvorsitzenden Herrn Wohlert. Er macht in einer engagierten Rede die Position des Personalrats und der Belegschaft deutlich und bittet den Ausschuss um Zustimmung, um für eine angemessene, branchenentsprechende und gerechte Entlohnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke zu sorgen.
Nachdem es aus dem Ausschuss keine Fragen gibt, betont der Vorsitzende abschließend, dass die Mehraufwendungen in die Berechnung der Erlösobergrenze einflössen und damit die Einnahmen aus dem Netzbetrieb erhöhten. Vor der Abstimmung gab er den zahlreichen Mitarbeitern der Stadtwerke, die als Gäste anwesend waren, die Gelegenheit für einen Beitrag.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag an den kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein auf Überleitung des Eigenbetriebs "Stadtwerke Neustadt in Holstein" in den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||