Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende eröffnet den Tagespunkt, führt in die Beschlussvorlage ein und berichtet, dass der Bericht des Gewässerschutzbeauftragten bereits mit der Einladung versandt worden sei.
Es ergeben sich keine Nachfragen zu dem Bericht des Gewässerschutzbeauftragten.
Beschluss: Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2023 zur Kenntnis.
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