Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3170/24  

 
 
Betreff: Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
11.03.2024 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) von 2009 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750m³ Abwasser einleiten, einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss jährlich einen Bericht vorlegen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss nimmt den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2023 zur Kenntnis. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

 

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Gewässerschutzbericht 2023