Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und bittet Herrn Dr. Jahn um Sachvortrag zur Beschlussvorlage.
Herr Dr. Jahn erläutert, dass die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Wärmeversorgungsunternehmen nach dem Vertrag berechtigt sei, Nah- und Fernwärmeleitungen im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie berechtigt sei, das Stadtgebiet exklusiv mit Wärme zu versorgen. Mit diesem Vertrag werde im Grunde der Rahmen für die bereits stattfindende Nutzung geschaffen und ein Gestattungsentgelt festgelegt. Im Übrigen verweist er auf die Vorlage.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Abschluss des Gestattungsvertrages für die Verlegung von Nah- und Fernwärmeleitungen zum Zwecke der öffentlichen Versorgung mit Wärme in beiliegender Form mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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