Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Während bei der Gas- und Strom-Konzessionsvergabe das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anwendung findet, welches ein transparentes geordnetes Vergabeverfahren zum Neuabschluss verlangt, unterliegen die Vergabe und der Abschluss von Gestattungsverträgen der Fernwärme weder den Bestimmungen des EnWG noch der Vergabeverordnung. Demnach wurde der als Anlage beigefügte Fernwärme-Gestattungsvertrag ohne vorheriges Vergabeverfahren mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein ausgehandelt. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein als Wärmeversorgungsunternehmen sind nach dem Vertrag berechtigt, Nah- und Fernwärmeleitungen im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie berechtigt sind, das Stadtgebiet exklusiv mit Wärme zu versorgen. Als Gegenleistung für die nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zahlt die Stadtwerke an die Stadt ein Gestattungsentgelt in Höhe von 1,50 EUR je in Betrieb befindlichem Trassenmeter für Versorgungsleitungen auf öffentlichen Verkehrswegen sowie je in Betrieb befindlichem Trassenmeter für Versorgungsleitungen, welche über sonstige Flächen verlaufen, die im Eigentum der Stadt stehen. Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1. des Monats, in dem er unterzeichnet wird in Kraft und läuft 30 Jahre. Er verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht zwei Jahre vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Abschluss des Gestattungsvertrages für die Verlegung von Nah- und Fernwärmeleitungen zum Zwecke der öffentlichen Versorgung mit Wärme in beiliegender Form mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein zu. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Anlage 1: Entwurf des Gestattungsvertrages für die Verlegung von Nah- und Fernwärmeleitungen vom 30.01.2024 Anlage 2: Gestaltungskanon_Altstadt_web |
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