Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise erläutert anhand eines Lageplans, welche Flächen öffentlich gewidmet werden sollen. Freiflächen und ehemalige Gebäudestandorte müssen gewidmet sein, damit eine Förderung durch das Land erfolgen kann. Herr Schmidt erkundigt sich, ob die Flächen, deren Widmung erfolgen soll, deckungsgleich mit den öffentlichen Verkehrsflächen seien. Diese Frage wird bejaht. Herr Heckel verliest den folgenden Beschlussvorschlag:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen an der Hafenwestseite gemäß der anliegenden Widmungsverfügung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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